Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DerOlli am 18. August 2015, 13:19:42
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Hallo :biggrin:.
Ich hätte da mal eine Frage...
Ich befinde mich seit Juli 2012 in der WVP.
Ich arbeite im Aussendienst und Home-Office (eigenes Büro im Haus).
Nun hat mein Arbeitgeber mir einen Büroraumkostenzuschuss überwiesen (ca. 1.500 Euro).
Muss ich diese Zahlung jetzt meinem Treuhänder mitteilen?
Oder läuft dies eh über den Arbeitgeber, da die ja auch alles mit der monatlichen Pfändung in die Wege leiten...
Ich will nur nichts falsch machen :neutral:.
Vielen Dank und Grüße...
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Und dieser Zuschuss lief nicht über die Gehaltsabrechnung? Sowas macht mich ja immer stutzig, auch wenn kein Insolvenzverfahren läuft. Es ist ja letzten Endes auch die Frage, ob Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf derartige Zahlungen des AG zu leisten sind. Wenn das außerhalb der normalen Lohnabrechnung erfolgt, ist das manchmal ein Indiz dafür, dass hier etwas verschleiert werden soll. Muss aber natürlich nicht sein.
Das Problem wird sein, ob es sich dabei um pfändbares Einkommen handelt oder nicht. Es könnte sich hier um unpfändbares Entgelt im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO handeln, aber ob dem wirklich so ist, müsste man schon im Einzelfall ermitteln. Inwieweit Büroraumkostenzuschüsse üblich sind und in welcher Höhe sie üblich sind, weiß ich allerdings nicht.
Es kann auf keinen Fall schaden den TH zu informieren.
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Hallo Du...
Vielen Dank für Deine Antwort.
Dieser Zuschuss lief nicht über die Gehaltsabrechnung.
Beim § 850a Nr. 3 ZPO Punkt 3 wird über Aufwandsentschädigungen bzw. Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial
beschrieben. Das würde ja zu meinem Home-Office-Büro passen.
Ich denke Verschleierung können wir ausschliessen. Meine Chefs sind in solchen Dingen super genau :wink:.
Meine Chefin überweist ja die monatlichen pfändbaren Beträge.
Muss sie das nicht klären??? Oder ist es meine Pflicht diesen Betrag beim TH zu melden?
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Dazu müsste man (bzw. die Chefin) mal genauer in die Abtretungserklärung schauen, auf welche Bezüge genau sich diese bezieht.