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Autor Thema: Chance auf Tilgung der Restschuld  (Gelesen 2023 mal)

derrico

  • Gast
Chance auf Tilgung der Restschuld
« am: 17. Januar 2012, 07:35:09 »

Hallo zusammen,

meine WVP endet in 16 Monaten, allerdings verdiene ich inzwischen ganz gut (in unbefristeter Anstellung) und meine Schulden waren nicht exorbitant hoch, sodass ich in einem halben Jahr alles abgezahlt habe. Nun bietet mir ein Verwandter an, mir den Betrag meiner Restschuld (die sich im mittleren vierstelligen Bereich befindet) zur Verfügung zu stellen, um diese schneller abzuzahlen. Ich kann bisher trotz umfangreicher Recherche keine klare Aussage dazu finden, ob ich dies als Privatkredit annehmen darf oder mir schenken lassen "muss". Kann mir jemand erläutern, ob das irgendwelche Konsequenzen haben könnte (z.B. in Form von zusätzlichen Zinsen an die Gläubiger oder Gebühren an Gericht/Treuhänder, die sonst nicht angefallen wären)? Merci!

P.S. Bitte keine Kommentare à la "warte doch ab, es ist ja nicht mehr lang" - das ist nicht meine Frage ;-)
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urd1d14me

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Re: Chance auf Tilgung der Restschuld
« Antwort #1 am: 17. Januar 2012, 09:09:33 »

Hallo,

also, ich bin kein riiiiießen großer Fachmann.

Aber, ich befinde mich auch in der WVP. Mir wurde von meiner Anwältin (deswegen bin ich mir zu 100 % sicher) das man in der WVP wieder Kredite aufnehmen darf. Privat oder von einer Bank (diese geben eine bloß keine).

Rein theoretisch, darfst du einen Privatkredit aufnehmen.

Beispiel:

Ich habe ein Auto. Das bezahle ich bei meiner Mutter monatlich ab. Das läuft sogar über mein Konto. Meine TH hat bis jetzt auch nie etwas diesbezüglich gesagt.
Also bestätigt es die Aussage mener Anwältin (Fachanwältin Inso-recht).

Soweit ich weis, muss Du allerdings soviel abzahlen wie wenn du deine WVP bis zur Restschuldsbefreiung abgewartet "hättest".... Das weis ich aber nciht genau. :)

Hoffe ich konnte Dir helfen.
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urd1d14me

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Re: Chance auf Tilgung der Restschuld
« Antwort #2 am: 17. Januar 2012, 09:13:21 »

Moment mal... Du hast deinen Betrag beim  TH bereits durch Deine Lohnpfändungen abgezahlt... Hab ich das richtig verstanden?

Für was willst du dann noch einen Kredit aufnehmen???

Wenn du bsp. 45.000 Schulden hast. Es melden aber nur 25.000 an. diese 25.000 wenn getilgt sind VOR ablauf der 6 Jahre (+ Gericht + TH) dann musst du die anderen 20.000 trotzdem nicht bezahlen...

so hat mir das meine TH gesagt...
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Der_Alte

  • Gast
Re: Chance auf Tilgung der Restschuld
« Antwort #3 am: 17. Januar 2012, 09:58:14 »

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Zeit der WVP dadurch zu verkürzen, dass man die noch offene Summe der angemeldeten Forderungen ablöst. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass eine vorzeitige Restschuldbefreiung erst erteilt werden kann, wenn auch alle Verfahrenskosten bezahlt sind.

Ich würde mit dem Treuhänder darüber sprechen, in welcher Höhe tatsächlich noch Forderungen zu zahlen sind und inwieweit die Verfahrenskosten bereits aus der Abtretung bezahlt sind. Dann haben Sie einen Überblick wieviel Sie tatsächlich noch aufbringen müssen.

Mit dem Wissen müssen Sie rechnen, ob es für Sie günstiger ist durch einen aufgenommenen Kredit eine vorzeitige Ablösung zu erreichen oder die Abtretung bis zum Ende ablaufen zu lassen. Wenn Sie den Kredit verzinsen und dann entsprechend auch tilgen müssen ist es eine reine Rechenaufgabe, welche Variante günstiger ist.
Es kann auch sein, dass Sie die noch offenen Forderungen bereits aus der Abtretung deutlich früher als die noch ausstehenden 16 Monate beglichen haben.
Dabei sollten Sie auch einen möglichen Motivationsrabatt nicht ausser Acht lassen.

Fazit: Sie dürfen selbstverständlich einen Kredit aufnehmen und damit die offenen Forderungen beim Treuhänder bezahlen. Ob es sich lohnt müssen Sie auszurechnen.
« Letzte Änderung: 17. Januar 2012, 09:59:46 von Der_Alte »
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