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Autor Thema: chef zahlt nicht pfaendbare betraege an treuhaender Probleme mit dem Gericht  (Gelesen 2943 mal)

karsten77

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Hallo alle zusammen
Mein Problem ist folgendes... habe Post vom Amtsgericht bekommen wo das Gericht mir mitteilt das die pfaendbaren Betraege nicht an meinem treuhaender abgeführt werden.
Ich habe eine lohnpfaendung und der pfaendbare betrag ist auch immer von meinem lohn abgezogen worden, das Gericht fordert jetzt von mir die ausstehenden Beträge innerhalb einer woche an meinem treuhaender auszuzahlen ansonsten liegt ein versagungsgrund vor und die bewilligte Stundung der verfahrenskosten wird aufgehoben.
Was soll ich machen ? Ich kann doch nichts dafür das mein chef das geld nicht weiterleitet.

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
Gruss Karsten
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Feuerwald

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Ich kann doch nichts dafür das mein chef das geld nicht weiterleitet.

- prüfen Sie bitte ob dem Arbeitgeber eine Lohnabtretung vorliegt, die gem. § 114 InsO vorrangig bedient wird.

 
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Der_Alte

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Prüfen Sie vor allem, das Ihr Arbeitgeber das Geld nicht an Sie ausgezahlt hat. Ihre Verpflichtung ist es, darauf zu achten, dass Ihnen keine pfändbaren Beträge zufließen.

Wenn sichergestellt ist, dass der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge nicht an Sie ausgezahlt hat, sondern wie auch immer einbehalten oder anderweitig witergeleitet hat, teilen Sie dem Gericht das entsprechend mit.
Es ist dann Sache des Treuhänders, sich mit dem Arbeitgeber auseinander zu setzen.
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karsten77

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Also wie gesagt die pfaendbaren Beträge sind immer von meinem lohn abgezogen worden, meines Wissens müsste das gericht selbst wenn der chef vergessen hätte die Pfändung von meinem lohn abzuziehen was nicht det fall ist, sich als drittschuldner an meinem Chef wenden und notfalls von ihm pfaenden und er könnte sich dann das versehentlich nicht abgezogene Geld dann bei mir zurück holen, deshalb wundert es mich das das Gericht sich an mich wendet und nicht mein Chef die Probleme bekommt.
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Der_Alte

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Das ist bereits höchstrichterlich entschieden. Führt der Arbeitgeber nicht ab und überweist dem Schuldner auch den pfändbaren Teil, so ist der Schuldner verpflichtet, diese Anteile unverzüglich dem Treuhänder zur Verfügung zu stellen. Dazu hat der Schuldner die Gehaltsabrechnungen und Gehaltseingänge auf Stimmigkeit zu prüfen.
Tut er es nicht und behält vom Arbeitgeber fehlerhaft überwiesene pfändbare Anteile ein, ist ein Grund für eine Restschuldversagung gegeben.

Also, wen das Geld versehentlich bei Ihnen gelandet ist, haben sie die A...karte, wenn Sie nicht unverzüglich das Geld an den Treuhänder weiterleiten. Sie sind nur dann aus dem Schneider, wenn die pfändbaren Anteile vom Lohn abgezogen wurden und auch nicht auf Ihrem Konto gelandet sind.
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karsten77

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Dann bin ich ja beruhigt denn es wurde mir ja immer abgezogen. .. vielen dank für das Feedback. ... waehre nur schön wenn das Amtsgericht sich dann auch an meinem Arbeitgeber wenden würde und mir nicht mit versagungsgrund drohen würde....
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Feuerwald

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Das Gericht zieht selbst nichts ein. Das ist die Aufgabe des THs.

Prüfen Sie, falls Sie eine Kopie haben, ob Sie in der Abtretungserklärung, die Sie zusammen mit dem Eröffnungsantrag und dem Antrag auf Restschuldbefreiung eingereicht haben, richtig angekreuzt haben, ob Sie bereits Ihren pfändbaren Lohn an einen Gläubiger abgetreten haben.

Prüfen Sie, ob eine Lohnabtretung dem Arbeitgeber vorliegt und fragen Sie an, an wen dieser den Pfändungsbetrag auskehrt.

Das riecht m.E. danach, dass hier eine Lohnabtretung vorliegt und des TH deshalb den Pfändungsbetrag nicht erhält. Das wiederum ist für die Stundung der Verfahrenskosten nicht unwesendlich, da diesen normaler vorrangig aus der Pfändungsbeträgen bereinigt werden.

In jedem Fall sollten Sie aktiv werden und den Sachverhalt aufklären und dem Insolvenzgericht entsprechend mitteilen.

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