"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Darf der Insoverwalter das?  (Gelesen 4495 mal)

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« am: 22. Januar 2007, 19:53:41 »

Hallo,

bitte helft mir weiter.

Ich habe seid dem 07.08.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet und seid dem ist mein Leben aus den Fugen geraten, so daß es Momente gibt wo mich der Mut verlässt.

:rolleyes:

Frage: Ist der Insolvenzverwalter dazu verpflichtet, den
         Vermieter, wo man gemeldet ist über die Insolvenz
         zu informieren?

Weil meine insolvenzverwalter verlangte den Mietvertrag, verschwieg mir aber, daß er meinen Vermieter anshcreiebt und ihn über die Insolvenzeröffnung vom 07.08.2006 aufklärt. Ich habe nichts unrechtes getan, denn ich habe immer meine Mieten gezahlt.

Seid mein Vermieter das wußte machte er mein Leben zur Hölle. Drang unbefugt in meine Wohnung, kündigte mich, weil ich angeblich eine arglistige Täuschung machte und baute mir im Keller meine Zuleitung zu meiner Wohnung das Wasserrohr von 5,5 m aus, somit ich mich seelisch kaputt mache und labil werde. Im weiteren ist es dann ausgartet, daß meine komplette Post gestohlen wurde und ich jetzt ein Postfach eröffnet habe.

Er hat mich soweit gebracht.daß 9ich zum 1ten ausziehe und keine Wohnung habe. Erstmal muß ich unterschlupf bei Bekannten finden. Ich habe aber eine Wohnung in aussicht und würde sie gerne beziehen zum 01.03.2007, doch ich habe panische Angst das so etwas nochmal geschehen wird.

Lieben Gruß Eve  
[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2007, 20:23:47 »

Die Information des IV an den Vermieter ist korrekt.
Er sichert sich gegen Ansprüche, die nach der Eröffnung entstehen und Neuverbindlichkeiten sind.

Die Reaktionen Ihres Vermieters allerdings sind unter aller S..
Da Sie eh ausziehen, sollten Sie sich darüber nicht mehr allzuviel ärgern.
Der Weg gemeinsam mit dem Mieterbund über rechtliche Konsequenzen nachzusinnen, bleibt ihnen natürlich offen.
Auch ein privater Vermieter hat sich an Gesetze zu halten.
Nötigung scheint mir hier noch das geringste zu sein, Hausfriedensbruch;ev Einbruch usw.

In der regel wird der neue vermieter natürlich nicht so einen Ärger machen.
[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #2 am: 23. Januar 2007, 19:23:14 »

Danke für die liebe Rückantwort.

Natürlich kann ein Vermieter danach wieder so etwas tun. Ich habe das jetzt innerhalb von einem Jahr so erlebt. der erste kündigte mir als ich ihm schrieb, daß ich Insolvenz mit meinem Restaurant habe, trotz Mietzahlung. Ich bekam die Kündigung, bzw. hat man mir ebenfalls wie der letzte Vermieter das Leben erschwert bis zum Auszug. Und dann die letzte Wohnung die mir den Rest gab.

Wenn es so sein muß wie sie sagen, daß der INsoverwalter dazu verpflichtet ist, dann wäre es besser daß ich mcih umbringe. denn ich versuche seid 2 monaten eine wohnung zu finden und nenne meine insolvenz jetzt immer in vorraus und ich bekomme nur absagen, bzw. das man solch einen menschen nicht möchte. ich bin fast dabei die insolvenz platzen zu lassen wenn das weiter so geht und man mich endlich nicht oin frieden läßt.  sollte es wirklich so sein werde ich eine eidesstattliche ablegen und niemand bekommt dann auch nur einen cent, wenn man dieses ziel hat und mich dort bringt-dann NA BITTE-Mahlzeit schönes Deutschland. ich habe die nase gestrichen voll. wie soll ich zur ruhe kommen, wenn ich sowas erlebe? wie soll ich mich fallen lassen können und einen neuen job finden? ich bin fast reif für die irrenanastalt dadurch. Hausfriedensbruch oder einbruch interessiert doch hier in deutschland niemanden, wenn man nicht genau dabei stand und das filmte-leider- das ganze icst einfach zuviel. früher war ich soladtin und nur in kriegseinsätzen, doch die insolvenz bzw das ganze darum ist viel schlimmer und hat mir mein lächeln komplett geraub.

warum muß dann eine bekannte die insolvenz auch hat und schon im 5ten jahr ist nicht den mietvertrag dem verwalter geben, bzw nur die adresse mitteilen und nicht den vermieter?das frage ich mich wirklich. wenn ein verwalter doch verpflichtet ist, warum denn da nicht?

jedoch vielen dank für die liebe rückantwort   :-) [addsig]
Gespeichert
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #3 am: 23. Januar 2007, 19:25:31 »

wo kann ich mir info holen was ein verwalter darf, bzw. machen muß bei einer insolventen person bezüglich auf meine frage oben?

ich danke euch :denken: [addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 21:33:08 »

§ 109 InsO (Erklärung gegenüber dem Vermieter bei Wohnraum) betrifft den zum Zeitpubnkt der Eröffnung bestehenden Mietvertrag. Es gibt eigentlich keinen Grund, bei Neuabschluss eines Mietvertrags nach Eröffnung irgendetwas zu schreiben, da das Mietverhältnis nicht tel des Insolvenzverfahrens ist.  Nur sollte die Kaution möglichst von dritter Seite erbracht werden.

Wichtig ist dennoch:

Jeden Wohnsitzwechsel unverzügklich schriftlich dem Insolvenzgericht sowie dem IV /TH mitzuteilen. D.h. aber nicht, dass Sie auch unverzüglich den Namen und die Anschrift des Vermieters nennen müssen.

Spätestens in der Wohlverhaltensphase ist eh Schluss mit dem Theater und so  lange muss man sich halt durchkämpfen, also Kopf hoch und durch !

MfG
Feuerwald
[addsig]
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #5 am: 25. Januar 2007, 13:01:49 »

Das ist ja mal eine ganz korrekte klare aussage-lächel-vilen lieben dank-aufatmend- :)) sogar mit paragraphen.

Vielen leieben Dank! Diese Aussge hat mir wirklich sehr weiter geholfen und hat ein Lächeln auf mein Gesicht gezaubert. Also es geht doch irgendwie weiter.


Lieben Gruß Sternstaub :-D [addsig]
Gespeichert
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #6 am: 28. Januar 2007, 19:34:21 »

- Einbruch -

Getsren kam ich zu meiner Wohnung mein Vermieter hat in meiner Wohnung eingebrochen. kompletes schloß entfernt und meine wohnung war mit menschen voll die sich die wohnung zur besichtigung ansahen.alles ohne mein wissen. ich war mit der welt fertig und rief die polizei / Strafanzeige. ich weinte schockartig. er sagte bei der polizei ich hätte das schloß ausgebaut und die türe hätte einfach offen da gestanden. ist das nicht alles irre? warum kann man diesen menschen nicht stoppen?habe angst das wieder nichts passiert und die anzeige eingestellt wird. hatte aber zeugen und fotos wo der drauf ist mit frau. die leute fanden das nicht ok und gingen. ich habe sowas noch nie erlebt so dreist zu sein. will er mich in den wahnsinn treiben?ich bin ausgezogen,schlüsselabgabe zum 31.01. bin fertig. stehe nun ohne wohnung und zur überbrückung bei ner freundin. meine ganzen sachen sind in einer garage. WAS IST DAS? WO IST DIE GERECHTIGKEIT?MACHT MAN HIER IN DEUTSCHLAND ERST WAS; WENN MAN EIN MESSER IM RÜCKEN HAT ODER WIE WEIT MU? MAN GEHEN???? :-o [addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #7 am: 28. Januar 2007, 20:00:20 »

\"WO IST DIE GERECHTIGKEIT?\"

Türöffnung usw. ist ein Thema für ein Mietrechtsforum.

Sie haben einen Mietvertrag (oder hatten). Die Polizei war vermutlich nicht der große Helfer in der Not. Ganz schnelle Hilfe hätten Sie vermutlich beim örtlichen Amtsgericht erhalten, denn willkürliches Türeöffnen und/oder die Neuvermietung, wie von Ihnen beschrieben, ist in diesem Land doch noch nicht statthaft.  

OK, nun sind Sie geflohen, das kann man verstehen. Zurück wollen Sie sicherlich auch nicht.

Hilft nur eins: Wohnung suchen, auch wenn\'s schwer ist und nicht den Mut verlieren.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #8 am: 29. Januar 2007, 18:40:02 »

Guten Abend Feuerwald,

vielen Dank für die liebe Nachricht. Na geflohen nicht ganz, denn die Wohnung wird erst zum 31.ten übergeben. so lange ist sie noch meins. das wars chon ganz der hammer. das so was dreistes mir wieder passiert war klar.ich dachte ich sehe nicht richtig als die ganzen menschen da drin stande. bitte helfen sie mir, in dem sie mir sagen, was ich mir beim Amtsgericht holen könnte?hoffe die anzeige bewirkt etwas, weil dieser fiese mensch bislang immer durch kam.


lieben Gruß sternstaub :-) [addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #9 am: 30. Januar 2007, 01:20:24 »

Zitat: \" Einbruch -  Getsren kam ich zu meiner Wohnung mein Vermieter hat in meiner Wohnung eingebrochen. kompletes schloß entfernt ..\"


der Punkt, auf den ich hinaus wollte, ist

sperrt ein Vermiter einen Mieter einfach aus, ohne rechtskärftigen Räumungsbefehl und unter Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers, hätten Sie sich ans Amtsgericht wenden können und dort eine einstweilige Anordnung erwirken können, die dann wiederum auch mittels Polizei + Co. durchgesetzt hätte werden können. Im Ergebnis wären Sie in IHRER Wohnung geblieben. Ebenso hätte sich derVermieter schadenersatzpflichtig gemacht, bspw. wegen Anwalts-, Gerichts- und Hotelkosten usw.

OK, nun haben Sie zum 31.01 (?) ja ohnehin die Übergabe der Schlüssel vereinbart und scheinen auch etwas neues in Aussicht zu haben ? Da lohnt das ganze wohl kaum noch.

Ruhe finden und neue Wohnung suchen und alles wird gut.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #10 am: 31. Januar 2007, 14:28:16 »

Das Gericht hatte Samstags zu und ganz ehrlich. Was hätten die getan? wenn die mir noch nicht mal bei der einstweiligen so richtig helfen konnten / wasseranschluß unterbrichen durch vermieter.ich hatet ne menge beschlüsse die ich nun zum tapezieren für die neue wohnung nehmen kann, denn der vermieter hat das nicht beachtete und daraus kam, trotz ich nen sbeschluß hatte, das ich auf kosten des installateurs schön sitzen kann. ich mache das anders, da ich sehe, das die justiz hier in deutschland nur lächerlich ist und nach dem wilden westen prinzip schreit-leider-ich schädige seinen ruf und mache das ganze in zeitungen publik :)) [addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #11 am: 31. Januar 2007, 18:38:44 »

ist doch mal ne gute Idee.

Bloß außer ihre eigenen \"Rachegefühle\" zu berfiedigen. wird da sicherlich nicht allzuviel rauskommen.

Eventuell erreichen Sie aber, dass erstens vorläufig keiner die Wohnung miette und zweitens das viele papier dann doch noch zu was nütze ist, in dem Sie die ihnen jetzt auferlegten Kosten an den Vermieter zurückgeben.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sternstaub

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Darf der Insoverwalter das?
« Antwort #12 am: 02. Februar 2007, 12:14:06 »

viele menschen haben gelernt nicht mit vollem mund zu essen, als mit leeren kopf zu denken.  :)) [addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz