Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Flecki am 25. Februar 2009, 18:46:04

Titel: Darf der TH den Arbeitgeber WPV informieren, auch wenn er nicht pfaenden kann?
Beitrag von: Flecki am 25. Februar 2009, 18:46:04
Hallo!

Mein Freund hat eine unterhaltspflichtige Tochter und verdient 1204 Euro netto. Laut Pfaendungstabelle, kann der TH nichts pfaenden. Darf er auch den Arbeitgeber ueber die Insolvenz informieren oder kann man sich mit ihm auch einigen auf ein monatliches Einreichen des Lohnzettels? Er hat den Job erst neu seit Januarund ist noch in der Probezeit und hat nun Angst die Arbeit zu verlieren, wenn der TH an den Arbeitgeber heran tritt.

Danke schon mal im Vorraus! :dntknw:
Titel: Re: Darf der TH den Arbeitgeber WPV informieren, auch wenn er nicht pfaenden kann?
Beitrag von: MissTraut am 25. Februar 2009, 21:57:48
Hallo,

wie hat denn TH auf die Mitteilung reagiert, dass Dein Freund ab Januar einen neuen Job hat bzw. wann hat Dein Freund ihn darüber informiert ?

LG
MissTraut
Titel: Re: Darf der TH den Arbeitgeber WPV informieren, auch wenn er nicht pfaenden kann?
Beitrag von: paps am 25. Februar 2009, 23:11:48
und ja, manche TH lassen sich darauf ein, dass der Schuldner selber abführt, wenn pfändbare Beträge zu erwarten sind.
Titel: Re: Darf der TH den Arbeitgeber WPV informieren, auch wenn er nicht pfaenden kann?
Beitrag von: Flecki am 26. Februar 2009, 15:46:55
Hallo MissTraut!

Er hatte am 18.12.2008 erfahren, dass er zum 01.01.2009 dort beginnen kann. Er hatte den TH schriftlich am 19.12.2008 informiert und ihn informiert, dass er im Januar den Arbeitsvertrag zugesenden wird. Am 30.01.2009 hatte er die erste Lohnabrechnung dort eingeworfen und jetzt erst kam die eine Reaktion. Er hat den TH jetzt angeschrieben per email, aber leider bisher noch keine Antwort erhalten, ob es auch ohne Information an den Arbeitgeber geht. Aber wenn er eine Antwort erhält schreibe ich diese natürlich ins Forum.

Danke euch schon mal für eure Antworten!