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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?  (Gelesen 2808 mal)

elnino

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Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« am: 24. Januar 2013, 22:44:26 »


einen guten abend wünsche ich allen :cheesy:

ich bin neu hier, wurde über such aktionen auf dieses forum aufmerksam und bin
sehr erfreut das es dies gibt  :juchu:

ich würde gerne etwas über den lphnsteuerjahresausgleich erfahren und über die steuer rückerstattung des FA.

ich bin seit mai 2009 in der privaten insolvenz und die wird wohl noch bis 2015-2016 laufen.

2009 und 2010 war ich arbeitslos und hartz4 empfänger, in den jahren habe ich auch keine steuer erklärung abgeben müssen.

im jahre 2011 habe ich knapp 4 monate gearbeitet und mir wurden monatlich 800-1000€ von dem TH gepfändet.

im jahr darauf also 2012 war ich anfangs arbeitslos und habe von dem TH mitgeteilt gekriegt das ich eine steuererklärung machen muss,
obwohl ich diese dann beim FA einreichte hat der TH mich beim gericht gemeldet das ich seinen forderungen angeblich nicht nach komme,
daraufhin habe ich vom gericht post erhalten die mir eine frist setzte den forderungen des TH nachzugehen.

Das FA zahlte dann meine steuerrückerstattung ca 1200 € an den TH, der war natürlich zufrieden was mich natürlich unzufrieden machte da
ich das geld sehr gut gebrauchen konnte  :heulen:

Nun ja, mitlerweile arbeite ich seit 05.2012 wieder und zahle natürlich an den TH und auch an das FA steuern.
habe jetzt vor die steuererklärung abzugeben und eine rückerstatung in höhe von ca 2000€zu behalten!

meine frage wäre, habe viele gelesen das der insolvente in der WVP die erstattung behalten kann, aber wieso musste ich sie
dem TH weiterleiten wenn sie mir zustand? und was passiert mit der steuererklärung für das jahr 2012 die ich in den nächsten tagen einreichen werde, steht sie mir zu?

wo ich letztes jahr die steuern für 2011 an den TH abdrücken musste hatte ich den angesprochen wieso ich davon nichts bekomme, und
der sagte mir es würde mir nicht zustehen!  :heulen: müsste ich also die steuern für 2012 auch dem TH abdrücken? was ist wenn ich diese behalte,
würde dann meine Restschuldbefreiung darunter leiden, so das sie mir das nicht genehmigen!? bin verzweifelt weil ich das geld umbedingt für
private sachen brauche und es nutzen muss, will aber wiederrum keine probleme mit dem gericht haben!

würde mich sehr freuen wenn ihr mir hier behilflich sein könntet  :cheesy: bin überfragt und hab echt kopfschmerzen wegen der sache  :heulen:
hoffe das ich die gebrauchten infos kriege wie ich vorgehen kann.

mFG

elnino
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Neustart2011

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Re: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2013, 08:23:47 »

Seit wann sind sie in der Wohlverhaltensphase? Liegt der Gerichtsbescheid vor?
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elnino

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Re: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« Antwort #2 am: 25. Januar 2013, 15:49:58 »

Hallo, danke erstmal für die Antwort

Also ich habe einen Beschluss vom Amtsgericht das das insolvenzverfahren am 05.05.2009 eröffnet ist!

Wann die WVP begonnen hat oder beginnt weiß ich leider nichts, darüber ist nichts datiert!

Natürlich stehen da einige Sachen über die WVP aber es liegt kein Datum vor!

Wie gesagt eröffnet wurde es im Mai 2009, hoffe dies reicht zur Info, ansonsten könnte ich vom Beschluss eine Kopie zuschicken wenn das weiterhelfen könnte!

Wann fängt denn die WVP im normal fall an?
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paps

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Re: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« Antwort #3 am: 25. Januar 2013, 19:13:00 »

sofern es noch keinen Aufhebungsbeschluß mit Ankündigung der RSB gibt, sind Sie noch im laufenden Verfahren.

Sie können alle Schreiben zu Ihrem Verfahren unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bei Detailsuche mit Aketenzeichen eingeben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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elnino

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Re: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« Antwort #4 am: 25. Januar 2013, 22:39:09 »

hallo, danke für die hilfe aber irgendwie scheint der link nicht zu funktionieren  :dntknw:

hab auch über google versucht auf die von ihnen genannte seite zu kommen, leider funzt garnichts, egal wie  :heulen:

gibt es vielleicht ne andere alternative ?

naja mein insolvenzverfahren läuft ja mitlerweile im 4 ten jahr, wieso befinde ich mich denn nicht in der WVP wie es
bei anderen verfahren ist  :heulen: hab schon fast die halbe summe abbezahlt  :? und hätte noch ne frage bitte,

kann ich oder muss ich die restschuld befreiung selbst beantragen oder der Th oder wird es automatisch vom gericht verordnet?

meinen TH habe ich bisher noch nie gesehen, die halten den kontakt nur über postwege, und die dame sagte mir das sie mehrer tausend insolvente betreuen, wirkt das negativ auf meine sache so das sie meinen fall nicht mit sorgfalt bearbeiten?
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paps

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Re: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« Antwort #5 am: 26. Januar 2013, 10:13:34 »

Also ich komme problemlos dorthin. Eine Ursache wäre, dass in ihrem Browser die Seite als "mögliche Gefahr" erkannt wird.
Gehen Sie über eine Suchmaschine mit "Insolvenzbekanntmachungen" und klicken dann den entsprechenden Link an.

Den Antrag auf Restschuldbefreiung sollten Sie mit dem Eröffnungsantrag abgegeben haben. Sehen Sie bitte ihre Unterlagen diesbezüglich durch.

4 Jahre sind durchaus möglich, wenn auch nicht die Regel.
Meist hängt das von Problemen bei der Einziehung oder Verwertung der Masse ab.

Alternativ können Sie auch beim Insolvenzgericht anrufen und unter Nennung des Aktenzeichens ihren genauen Stand erfragen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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elnino

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Re: Darf ich Lohnsteuerjahresausgleich behalten ?
« Antwort #6 am: 26. Januar 2013, 13:22:45 »

Danke Paps ;)

Also über Suchmaschinen komme ich auch nicht auf diese Seite, irgendwie komme ich auf keine gerichtliche Seite :( aber werde direkt am Montag beim Gericht anrufen und nach meinem stand fragen!

Die Restschuld Befreiung ist schon beantragt, das habe ich in meinen Unterlagen gesehen, zwar ist das nur ein satz aber denke es reicht oder nicht ?

"der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt" so stehts zumindest im Beschluss!

Ne Masse gabs bei mir nicht da ich total Pleite war, hatte mein Geschäft solange versucht zu retten bis ich nicht mehr zu retten war :( aber bei meinem Glück und dem blöden th wird meine WVP sich wohl auf 4 Jahre ziehen da ich kein gesondertes schreiben dies bezüglich hab :( schade das die 2000€ von der Steuer wieder Flöten gehen :( naja werd mich dann erstmal beim Gericht erkundigen!

Danke euch allen für die nette Hilfe und Wünsche ein angenehmes we ;) denke mal das ich demnächst öfters mal reinschaue.... Bis dann mal
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