Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Momo72 am 08. Juli 2015, 22:25:04

Titel: darlegung wirtschaftlicher verhältnisse
Beitrag von: Momo72 am 08. Juli 2015, 22:25:04
liebe foris, ich habe eine frage
mein mann ist in der PI, in der WVP
heute ist (dank poststreit einen guten monat nach erledigungsfrist  :wink: ) ein brief von seinem TH gekommen. in diesem steht folgendes woraus wir nicht so 100 pro schlau werden

"Verfahren zur erteilung der restschuldbefreiung...

in vorbezeichneter angelegenheit darf ich sie heute bitten, mir auskünfte über ihre persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse auskunft zu erteilen und diese insbesondere über ihren lebenunterhalt durch vorlage von belegen, verträgen, entgeldabrechnungen u.ä. schriftlich nachzuweisen"

was genau sind da für belege gemeint? seine verdienstnachweise? die hat er lückenlos sein anfang des verfahrens immer bekommen. auch eine haushaltsaufstellung hat er von uns über unsere ein und ausgaben.
die restschuldbefreiung sollte wenn alles gut geht april 2017 sein.
ist das in jedem verfahren so das solche unterlagen angefordert werden?

ich hoffe ihr könnt weiterhelfen
lg
Titel: Re: darlegung wirtschaftlicher verhältnisse
Beitrag von: Momo72 am 10. Juli 2015, 13:32:53
hat sich erledigt