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Autor Thema: Darlehen vom Arbeitgeber! Urlaubs-und Weihnachtsgeld?  (Gelesen 3590 mal)

Beckstedter

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Darlehen vom Arbeitgeber! Urlaubs-und Weihnachtsgeld?
« am: 15. Oktober 2007, 18:02:24 »

Hallo zusammen,

bin seit ca.  1 Jahr in der WVP und habe einige Fragen.
Um das neue Auto zu finanzieren habe ich mir von meinem Arbeitgeber 1500€ geliehen und zahle dieses in 50€ Raten zurück.
Muss ich das dem Treuhänder mitteilen?

Ich bekomme im November 70% des Bruttolohns als Weinachtsgeld.
Darf ich es behalten?

Als Urlaubsgeld gibt es 50% vom Bruttolohn, welches im Dezember gezahlt wird.
Wie sieht das hiermit aus?

Muss dazu erwähnen das ich verheiratet bin, 4 Kinder im Haushalt habe und für 1 weiteres Kind Unterhalt in Höhe von 148€ zahle.

Laut Tabelle darf ich 2100€ netto verdienen, muss ich alles was drüber ist an den Treuhänder abtreten?

Ich hoffe auf einige Antworten.

Gruss Beckstedter
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Feuerwald

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Re: Darlehen vom Arbeitgeber! Urlaubs-und Weihnachtsgeld?
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2007, 18:58:34 »

Frage,
wenn Sie seit 1. Jahr in der WVP sind, wie wurde bislang der Pfändungsbetrag abgeführt ? Direkt vom Arbeitgeber ? Wer hat den Betrag berechnet ?

In der Wohlverhaltensphase können neue Verbindlichkiten eingegangen  werden. Einer Erlaubnis des TH bedarf es da nicht. Es sind jedoch die laufenden pfändbaren Bezüge an den TH abgetreten. Daher wäre ein solches Darlehen aus dem unpfändbaren Betrag zu bedienen.


§ 850a ZPO

Unpfändbare BezügeUnpfändbar sind 

1.  zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2.  die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3.  Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4.  Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

etc pp


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Beckstedter

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Re: Darlehen vom Arbeitgeber! Urlaubs-und Weihnachtsgeld?
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2007, 19:13:16 »

Hallo,

es wurde bisher kein Pfändungsbetrag abgeführt da ich die Höchstgrenze noch nicht erreicht habe.
Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt ca.  1850€ - 1900€!
Ich möchte natürlich das Darlehen mit Sonderzahlungen ( aus Weihnachts, Urlaubsgeld ) tilgen um so
schneller von der Summe wegzukommen.
Bisher reiche ich monatlich meinem Treuhänder die Lohnabrechnungen ein, mein Arbeitgeber weiss von der Insolvenz
noch nichts.
Habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich das Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt haben möchte, er dieses mit dem Darlehen verrechnen solle.
Mich Interessiert ob ich da Probleme bekommen kann.

Gruss
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Feuerwald

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Re: Darlehen vom Arbeitgeber! Urlaubs-und Weihnachtsgeld?
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2007, 19:39:47 »

Muss dazu erwähnen das ich verheiratet bin, 4 Kinder im Haushalt habe und für 1 weiteres Kind Unterhalt in Höhe von 148€ zahle.

- nun sind das Ihre leiblichen Kinder bzw. Kinder, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind ? Hat Ihre Ehefrau eigene Einkünfte ?


Laut Tabelle darf ich 2100€ netto verdienen, muss ich alles was drüber ist an den Treuhänder abtreten?

- nein, wenn man von 5 unterhaltspflichtigen personen ausgeht, ist gem. Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 5 erst ab einen Nettobetrag von 2189,99 Euro etwas geringfügog (!) pfändbar und müsste abgeführt werden, jedoch nicht alles !

Sie werden m.E. nicht umhinkommen, das Weihnachtsgeld bis auf den unpfändbaren (Brutto)Höchstbetrag von 500 Euro an der Teruhänder abzuführen.





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Beckstedter

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Re: Darlehen vom Arbeitgeber! Urlaubs-und Weihnachtsgeld?
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2007, 19:49:09 »

Meine Frau hat kein eigenes Einkommen und ja es sind alles meine Kinder! 4 davon leben in meinem Haushalt, meine Tochter bei Ihrer Mutter. 

Es waren aber ne Menge Antworten und nun bin ich um einiges schlauer.  Vielen Dank.

Gruss
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 20:33:54 von Beckstedter »
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