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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Webdragon1909 am 05. Mai 2008, 22:14:34

Titel: Darlehen vom Arbeitgeber in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Webdragon1909 am 05. Mai 2008, 22:14:34
Hallo
habe da mal ne Frage zu meinem IK
Dieses ist am 15.07.05 erföffnet und wurde bereits geschlossen.  Ich befinde mich nun in der WVP.

Bislang nutzte ich ein KFZ welches auf dem Namen meines Vaters zugel. war. Dieses Kfz steht mir nun nicht mehr zur Verfügung. Mein Arbeitgeber wäre bereit, mir ein Darlehen zw. 2.000 u. 3.000 Euro zu geben um mir einen fahrbaren Untersatz zu besschaffen.

Darf ich ein solches Darlehen erhalten und wie wirkt es sich beim TR aus?

Ein Darlehen nützt mir ja nichts wenn ich es komplett an den Treuhänder übergeben müsste um damit die Gläubiger zu befriedigen.
Wie kann ich da vorgehen oder ohne in Konflikte zu Gesetzen und zum TR zu agieren???
Kann mir jemand in der Sache helfen? Denn ich benötige dringend einen fahrbaren Untersatz um auch zur Arbeit zu kommen.
Für konkrete und hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Jo.
Titel: Re: Darlehen vom Arbeitgeber in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Feuerwald am 06. Mai 2008, 00:09:49
was wohl nicht geht, ist dass die Raten vom Netto abgeogen werden und der Pfändungsbetrag dadurch geschmälert würde. Ansich ist ein Darlehen in der WVP aber kein Prob, das wird - sofern angemessen und keine versteckte Lohnausschüttung -  m.E. nicht mehr von der Abtretung des TH erfasst.
 

Titel: Re: Darlehen vom Arbeitgeber in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Webdragon1909 am 06. Mai 2008, 17:22:42
Hallo
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Da bei meinem Sachverhalt erst ein Pfändbares Nettoeinkommen von über 1.500 Euro greifen würde, und ich da bei weitem nicht hinkomme, sollte das also kein Problem sein?

Wäre ja super, Oder ist es ratsam sich darüber auch beim TR zu erkundigen?

Gruss
Jo.

Titel: Re: Darlehen vom Arbeitgeber in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: reisender am 08. Mai 2008, 18:15:12
Was bedeutet angemessen ,ich habe netto 1580 euro und mein arbeitgeber wird mir 6500 euro Darlehen geben,wird da was gepfändet  :cry: