"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Darlehensvertrag nach der PI  (Gelesen 2686 mal)

pegasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Darlehensvertrag nach der PI
« am: 14. November 2008, 21:55:20 »

Hallo, ich habe da folgende Frage.
Ich muß mir einen neuen Wagen kaufen. Meine Freundin übernimmt den Darlehensvertrag, also kauft eigentlich sie den Wagen und der Vertrag läuft auf Ihren Namen, aber ich zahle die Raten. Meine PI ist im April 2010 zu Ende (evtl. auch schon vorzeitigere Ablösung) . Kann ich dann den Darlehensvertrag auf meinen Namen umschreiben lassen? Oder habe ich, nach Ende meiner Insolvenz, noch irgend eine Sperre die dass verhindern könnte, einen eigenen Darlehensvertrag zu haben?
Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.
Meine Freundin möchte nämlich nur so lange für mich bürgen, bis die PI abgeschlossen ist.

Gruß Pegasus
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Darlehensvertrag nach der PI
« Antwort #1 am: 14. November 2008, 23:48:30 »

Kommt darauf an, was Si unter Sperre verstehen.

Die Schufa ist der Meinung, dass die Erteilung Ihrer RSB noch bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Eintrag bestehen bleiben sollte,
Alos im ungünstigsten Falle fast  4 Jahre.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

pegasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Darlehensvertrag nach der PI
« Antwort #2 am: 15. November 2008, 00:01:19 »

Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt also, dass mir die Autobank die Umschreibung, auf meinen Namen, verwehren kann wg. "noch negativen Schufa-Eintrag" trotz Schuldenfreiheit?
Kann man die Löschung bei der Schufa verlangen? Immerhin hat man ja eine schriftliche Bestätigung, vom Gericht, dass man Schuldenfrei ist.
Rein rechtlich gesehen, denke ich, ist es nicht richtig von der Schufa, jemanden als Verschuldet darzustellen, obwohl er es, gerichtlich bestätigt, nicht ist. :gruebel:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Darlehensvertrag nach der PI
« Antwort #3 am: 15. November 2008, 10:32:00 »

Nein die Erteilung der RSB kann m.W. nicht vorzeitig gelöscht werden.

Vielleicht sieht die bank aber ihre Schuldenfreiheit anders als die Schufa.
Kommt auf einen Versuch an.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Darlehensvertrag nach der PI
« Antwort #4 am: 15. November 2008, 12:41:03 »

"Das heißt also, dass mir die Autobank die Umschreibung, auf meinen Namen, verwehren kann wg. "noch negativen Schufa-Eintrag" trotz Schuldenfreiheit?"

mal abgesehen von der SCHUFA  Frage,

einen Anspruch auf das Umschreiben eines Darlehen gibt es ohnehin nicht. Die Bank muss da nicht mitspielen, ganz gleich ob gute oder schlechte Bonität.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

pegasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Darlehensvertrag nach der PI
« Antwort #5 am: 16. November 2008, 23:02:33 »

einen Anspruch auf das Umschreiben eines Darlehen gibt es ohnehin nicht. Die Bank muss da nicht mitspielen, ganz gleich ob gute oder schlechte Bonität.

Könnte ich denn, nach Ablauf meiner Insolvenz, z.B. einen Kredit aufnehmen um den Darlehensvertrag abzulösen?
Ein Freund von mir meint, dass es nach Abschluß der Insolvenz noch so etwas wie eine Sperrzeit geben würde, in der man keinen Kredit aufnehmen darf? Stimmt das?

Schon mal Danke für die Antworten.

Gruß Pegasus


/e: Zeichen f. Zitatende eingefügt..
« Letzte Änderung: 17. November 2008, 06:48:00 von jafern »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Darlehensvertrag nach der PI
« Antwort #6 am: 16. November 2008, 23:52:54 »

Sie dürfen heute schon einen Kredit aufnehmen.
Ein Sperrzeit gibt es nicht! Dennoch, die liebe Schufa wird auch mit Erteilung der RSB nicht umgehend "sauber" sein. Die Erteilung der RSB wird noch ca. 3 Jahre dort eingetragen sein. Wenn Sie eine Bank finden, die in Kenntnis der Sachlage dennoch fianzieren will, dürften Sie durchaus einen Kreidt aufnehmen, auch heute schon! Eine insolvenzrechtliche Sperrzeit gibt es wie gesagt nicht.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz