Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pegasus am 14. November 2008, 21:55:20

Titel: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: pegasus am 14. November 2008, 21:55:20
Hallo, ich habe da folgende Frage.
Ich muß mir einen neuen Wagen kaufen. Meine Freundin übernimmt den Darlehensvertrag, also kauft eigentlich sie den Wagen und der Vertrag läuft auf Ihren Namen, aber ich zahle die Raten. Meine PI ist im April 2010 zu Ende (evtl. auch schon vorzeitigere Ablösung) . Kann ich dann den Darlehensvertrag auf meinen Namen umschreiben lassen? Oder habe ich, nach Ende meiner Insolvenz, noch irgend eine Sperre die dass verhindern könnte, einen eigenen Darlehensvertrag zu haben?
Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.
Meine Freundin möchte nämlich nur so lange für mich bürgen, bis die PI abgeschlossen ist.

Gruß Pegasus
Titel: Re: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: paps am 14. November 2008, 23:48:30
Kommt darauf an, was Si unter Sperre verstehen.

Die Schufa ist der Meinung, dass die Erteilung Ihrer RSB noch bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Eintrag bestehen bleiben sollte,
Alos im ungünstigsten Falle fast  4 Jahre.
Titel: Re: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: pegasus am 15. November 2008, 00:01:19
Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt also, dass mir die Autobank die Umschreibung, auf meinen Namen, verwehren kann wg. "noch negativen Schufa-Eintrag" trotz Schuldenfreiheit?
Kann man die Löschung bei der Schufa verlangen? Immerhin hat man ja eine schriftliche Bestätigung, vom Gericht, dass man Schuldenfrei ist.
Rein rechtlich gesehen, denke ich, ist es nicht richtig von der Schufa, jemanden als Verschuldet darzustellen, obwohl er es, gerichtlich bestätigt, nicht ist. :gruebel:
Titel: Re: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: paps am 15. November 2008, 10:32:00
Nein die Erteilung der RSB kann m.W. nicht vorzeitig gelöscht werden.

Vielleicht sieht die bank aber ihre Schuldenfreiheit anders als die Schufa.
Kommt auf einen Versuch an.
Titel: Re: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: Feuerwald am 15. November 2008, 12:41:03
"Das heißt also, dass mir die Autobank die Umschreibung, auf meinen Namen, verwehren kann wg. "noch negativen Schufa-Eintrag" trotz Schuldenfreiheit?"

mal abgesehen von der SCHUFA  Frage,

einen Anspruch auf das Umschreiben eines Darlehen gibt es ohnehin nicht. Die Bank muss da nicht mitspielen, ganz gleich ob gute oder schlechte Bonität.
Titel: Re: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: pegasus am 16. November 2008, 23:02:33
einen Anspruch auf das Umschreiben eines Darlehen gibt es ohnehin nicht. Die Bank muss da nicht mitspielen, ganz gleich ob gute oder schlechte Bonität.

Könnte ich denn, nach Ablauf meiner Insolvenz, z.B. einen Kredit aufnehmen um den Darlehensvertrag abzulösen?
Ein Freund von mir meint, dass es nach Abschluß der Insolvenz noch so etwas wie eine Sperrzeit geben würde, in der man keinen Kredit aufnehmen darf? Stimmt das?

Schon mal Danke für die Antworten.

Gruß Pegasus


/e: Zeichen f. Zitatende eingefügt..
Titel: Re: Darlehensvertrag nach der PI
Beitrag von: Feuerwald am 16. November 2008, 23:52:54
Sie dürfen heute schon einen Kredit aufnehmen.
Ein Sperrzeit gibt es nicht! Dennoch, die liebe Schufa wird auch mit Erteilung der RSB nicht umgehend "sauber" sein. Die Erteilung der RSB wird noch ca. 3 Jahre dort eingetragen sein. Wenn Sie eine Bank finden, die in Kenntnis der Sachlage dennoch fianzieren will, dürften Sie durchaus einen Kreidt aufnehmen, auch heute schon! Eine insolvenzrechtliche Sperrzeit gibt es wie gesagt nicht.