Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Cologne am 07. November 2016, 11:40:29
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Hallo Zusammen, mein Insolvenzverfahren endet im Dezember diesen Jahres, Rückblickend seit Beginn in 2010 muss ich sagen das es der Richtige Schritt war, es ist alles garnicht so schlimm wie oft geschildert, ich habe es als Befreiung empfunden.
Jetzt habe ich aber noch eine Frage:
Der Treuhänder hat offensichtlich verpasst mein Krankengeld zu pfänden, ich habe ihn immer über Änderungen meiner Einkünfte informiert( Beweisbar). Jetzt auf den letzten "Metern" ist ihm eingefallen das er pfänden möchte. Da ich das Krankengeld schon seit geraumer Zeit beziehe ( 78 Wochen sind fast rum) stellt sich die Frage ober er RÜCKWIRKEND irgendwelche Forderrungen an mich stellen kann??
Danke für die Hilfe!!
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Liegt das Krankengeld für sich genommen oberhalb der Pfändungsuntergrenze von 1079,99 €? Wenn nicht, ist ohnehin nichts zu pfänden. Liegt es darüber, dann ist der Schuldner verpflichtet, die Pfändung auch rückwirkend an den TH abzuführen. Denn nur die Anzeige allein ist nicht ausreichend. Wenn der Schuldner nach erfolgter Anzeige des Einkommens feststellt, dass der Drittschuldner (aus welchem Grund auch immer) die pfändbaren Beträge nicht abführt, ist er selbst in der Pflicht, dieses nachzuholen. Dazu gibt es passende Urteile, die ich aber auch erst suchen müsste.
Etwas anderes ist es, wenn erst mit der Zusammenrechnung von Arbeitsentgelt und Krankengeld ein pfändbarer Betrag entsteht. Dann entsteht eine Zahlungspflicht erst mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss auf Zusammenrechnung. Hier wäre keine Rückwirkung gegeben.
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Danke für die Antwort, jetzt wird mir gerade übel.......
"Leider" liegt das Krankengeld gute 100 € über dem Freibetrag, da bisher bei meinem Arbeitgeber immer Automatisch gepändet wurde bin ich davon ausgegangen das das bei der Krankenkasse genauso läuft, aber klar Unwissenheit schütz vor Strafe nicht....
Naja da muss ich dann wohl jetzt noch durch
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Dazu gibt es passende Urteile, die ich aber auch erst suchen müsste.
Ja, bitte
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hi,
Die passenden Urteile würden mich auch interessieren...
gruß HausH