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Autor Thema: Dauer eines IN-Verfahren  (Gelesen 3169 mal)

kadojo

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Dauer eines IN-Verfahren
« am: 14. August 2010, 18:54:13 »

Nach nun 5 Jahren u. 10 Monaten seit Eröffnung des IN-Verfahren (10.2004-08.2010)Schlusstermin überstanden.

Nur ich und IV war anwesend ging alles innerhalb von 5 Minuten.RSB zum Okt.2010 angekündigt. :biggrin:

Wenn RSB erteilt lasse ich es  euch Wissen, also Verfahren können auch so lange dauern.

Kann es kaum erwarten bis Okt. :cheesy:

Okay bis denne

Gruß Kadojo
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paps

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #1 am: 15. August 2010, 21:11:10 »

das wurde ja nun aber auch mal Zeit.
Bis dahin schafft man es aber auch noch, gelle.  :thumbup:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kadojo

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #2 am: 16. August 2010, 11:51:42 »

Jo Paps dass war schon etwas aufreibend, aber ich denke es hat sich gelohnt.

Wollte es auch für andere mitteilen, weil ja immer wieder Fragen bezüglich der Dauer eines Insolvenzverfahren gestellt werden.

Na ja bin jedenfalls happy und kann nur empfehlen es durchzustehen.


LG. Kadojo :smoke:
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NRW2007

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #3 am: 20. August 2010, 19:50:20 »

herzlichen Glückwunsch.
Aber mal eine Frage: wie sieht es denn mit der WHP aus ?

Die WHP beginnt ja erst mit dem Insolvenzabschluß, bei mir waren das 2 Jahre.
Somit bin ich erst wieder liguide nach insgesamt 8 fast 9 Jahren.

Die Freude der 6 Jahre ist somit ein wenig getrübt.

LG
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Hobi

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #4 am: 20. August 2010, 20:16:47 »

Die WHP beginnt ja erst mit dem Insolvenzabschluß, bei mir waren das 2 Jahre.
Somit bin ich erst wieder liguide nach insgesamt 8 fast 9 Jahren.
Nein, nach 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung erfolgt die Restschuldbefreiung (RSB), egal wann die Wohlverhaltensperiode (WVP) beginnt, die hat damit nichts zu tun.
Beispiel:
Verfahrenseröffnung am 01.08.2010
Restschuldbefreiung am 01.08.2016
Nur die Schufa-Einträge bleiben noch 3 Jahre länger bestehen und werden dann automatisch gelöscht. Deine Liquidität in der Öffentlichkeit wird unter diesen 3 Jahren eventuell noch zu leiden haben.
Zitat
Die Freude der 6 Jahre ist somit ein wenig getrübt.
Nein, nach 6 Jahren ist alles vorbei.
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NRW2007

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #5 am: 20. August 2010, 21:42:32 »

klingt zu gut um wahr zu sein  :wink:

Bsp.
ich habe bei meiner Bank nachgefragt wann ich wieder normal behandelt würde ( z.B. Dispo statt nur Guthabenkonto)
Die Rechtsabteilung gab an erst 2016.

Wie bereits geschrieben sind meine 6 jahre allerdings bereits 2013 um und wenn ich nach WHP ginge 2015.

Etwas verwirrend, wenn man verschiedene Info`s erhält.

Freue mich auf eine Antwort   :coffee:
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kadojo

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #6 am: 20. August 2010, 21:47:03 »

Hallo NRW,

jo die Bank gibt erst wieder wenn auch die Schufa nach 3 Jahren wieder sauber ist.

Und warum willst du überziehen? dann geht doch alles wieder von vorne los. :gruebel:


Reicht eine Insolvenz im Leben nicht??

Gruß  Kadojo :dntknw:
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Hobi

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Re: Dauer eines IN-Verfahren
« Antwort #7 am: 20. August 2010, 22:33:22 »

klingt zu gut um wahr zu sein
Ist so, auch wenn es dir zu gut klingt.
Zitat
ich habe bei meiner Bank nachgefragt wann ich wieder normal behandelt würde ( z.B. Dispo statt nur Guthabenkonto) Die Rechtsabteilung gab an erst 2016.
Wie beschrieben: 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung wird der Schufaeintrag gelöscht. Das ist bei dir nunmal 2016. Vorher mag dich keiner.
Zitat
Wie bereits geschrieben sind meine 6 jahre allerdings bereits 2013 um und wenn ich nach WHP ginge 2015.
Vergiß mal die "WVP", die hat nichts mit diesen Fristen zu tun. Es wird nur ab Verfahrenseröffnung 6 Jahre gezählt. Wie oft denn noch?
Zitat
Etwas verwirrend, wenn man verschiedene Info`s erhält.
Dann warte bis dir jemand mit vielen Sternchen unter dem Namen antwortet. Vielleicht glaubst du dem dann. Ansonsten schlage ich vor, du wendest dich an einen Anwalt deines Vertrauens.
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