Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Besucher 123 am 09. September 2010, 19:01:05
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Ein herzliches Hallo in die Runde.
Ihr habt mir schon einige Fragen stets schnell und sehr ausführlich beantwortet. Dafür vielen DANK.
Nun hab ich, meiner Meinung nach, noch eine harte Nuss.
Ich habe meinen Betrieb im Jahr 2000 geschlossen und im gleichen Jahr Insolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren wurde im August 2000 eröffnet. Leider zog sich das Verfahren 6 Jahre lang hin, sodass ich erst seit Dezember 2006 in der 7 jährigen WVP bin. Somit beträgt die Gesamtdauer meines Verfahrens 13 Jahre.
Frage:
Ist das zulässig?
Kann ich das irgendwie verkürzen?
Vielen Dank!
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ja zulässig (altes Recht)
nein, nicht mehr änderbar.