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Autor Thema: Dazu verdienen  (Gelesen 3244 mal)

Freiheit2015

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Dazu verdienen
« am: 07. Januar 2010, 11:40:43 »

Hallo wer kann mir Helfen ? Ich bin jetzt ca. 1Jahr in der Wohlverhaltensperiode meiner Regelinsolvez ,bin seit 1/2 Verheiratet und habe eine Kind auf das ich aufpasse . Den lebensunterhalt verdient mein Lebendspartner(in) ca.2000 neto . Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung und zur Zeit bezahle ich keinen abtrag  da ich kein einkommen habe .
So jetzt meine Frage . Unser kind soll bald in den kindergarten (Schule) und ich möchte etwas dazu verdienen .Wieviel kann ich dazu verdinen ohne das mir etwas gepfändet wird ?und wenn das nicht geht wieviel wird gepfändet? Mal angenommen ich verdiene 400 -600 Euro .Und wie verhalte ich mich dann ?
Ich hatte das schon in der anwaltskanzlei mein IV nachgefragt aber die haben sich sehr komisch verhalten und zu mir gesagt : suchen sie sich mal erstmal den Jop und dann sehen wir weiter ,ich habe null auskunft bekommen .
Es ist ja nicht so das ich nicht zahlen will,sondern ich möchte wissen was mir bleibt.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2010, 12:29:20 von Freiheit2015 »
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Feuerwald

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Re: Dazu verdienen
« Antwort #1 am: 07. Januar 2010, 12:46:14 »

Wieviel kann ich dazu verdinen ohne das mir etwas gepfändet wird ?

- das können Sie der Lohnpfändungstabelle entnehmen. 1 Kind = 1 unterhaltspflichtige Person die zu berücksichtigen ist. 1 Frau wäre eine weitere Person, die jedoch eigene Einkünfte hat und somit auf Antrag nicht zu berücksichtigen wäre.

Mal angenommen ich verdiene 400 -600 Euro .Und wie verhalte ich mich dann ?
Bis ca.1.359 Euro ist bei 1 unterhaltspflichtige Person nichts pfändbar.

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

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Freiheit2015

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Re: Dazu verdienen
« Antwort #2 am: 07. Januar 2010, 13:11:32 »

Bis 1359 Euro Nichts pfändbar ,auch wenn mein Partner 2000 euro verdient ? das wäre ja mehr als super . Das kann ich ja kaum glauben.Wird das Gehalt von meinem Partner nicht mit angerechnet?
« Letzte Änderung: 07. Januar 2010, 13:14:07 von Freiheit2015 »
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Feuerwald

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Re: Dazu verdienen
« Antwort #3 am: 07. Januar 2010, 13:37:18 »

Das kann ich ja kaum glauben.

- das müssen Sie nicht glauben, das können Sie nachlesen: §§ 850ff ZPO

Wird das Gehalt von meinem Partner nicht mit angerechnet?

- nein. Der wird wegen eigenen Einkünften auf Antrag des TH und Entscheidung des Gerichts nicht als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt, da selbst genug Einkünfte zur Existenzsicherung vorhanden sind. Sonst wäre der unpfändbare Betrag bei Ihnen noch weit höher.  Was ganz vereinzelt bei Doppelverdiener versucht wird, ist die Kinder zu halbieren, d.h. man dichtet dem Kind ein eigenes Einkommen an, was allerdings sehr fraglich ist.



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Freiheit2015

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Re: Dazu verdienen
« Antwort #4 am: 07. Januar 2010, 13:55:05 »

Ja habe gerade § 850 mehrfach gelesen ,mir raucht jetzt noch der kopf (Bürokratendeutsch zu verstehen fällt mir immer etwas schwer) habe es aber soweit verstanden glaube ich .ich möchte mich bei ihnen ersteinmal Herzlich bedanken für ihre Hilfe  :hi: :thumbup:
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makro

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Re: Dazu verdienen
« Antwort #5 am: 07. Januar 2010, 14:31:14 »

Warum hast du eigentlich einen Ehevertrag mit Gütertrennung? Sowas ist ja eher was für nach der Ehe!
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