Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tomwr am 20. August 2012, 22:39:50
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Mir ist gerade danach hier mal einen Fundus für merkwürdige und bisweilen auch lustige Gerichtsurteile zu eröffnen. Ich hoffe das ist aus Sicht der Mods okay - das Leben ist ernst genug, ein Insolvenzverfahren erst recht. Daher wann immer jemand eine Gerichtsentscheidung findet die zum herzhaften Lachen oder wenigstens zum Schmunzeln verleitet, hier ist eine gute Stelle. Finde ich.
BGH, Beschl. vom 20.05.2010 - IX ZB 262/09
Ein Metallbaumeister aus Hessen erfüllt seine Erwerbsobliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht, wenn er als Tauchlehrer in Thailand arbeitet und hierbei keine oder nur geringe pfändbare Einkommensanteile erzielt.
:lollol:
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Der Mann ist Spitze,er hat's kapiert wie's gemacht wird!
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erfüllt seine Erwerbsobliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht,
Der Mann ist Spitze,er hat's kapiert wie's gemacht wird!
Wohl eher nicht