Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sille am 07. März 2012, 09:15:47

Titel: die letzten Tage
Beitrag von: sille am 07. März 2012, 09:15:47
In wenigen Tagen ist meine WVP zu Ende. Mein TH schrieb mich nun an, das die Erteilung der Restschuld völlig im ermessen des AG leigen würde. Ich soll weiterhin, bis ich das Schreiben des AG in den Händen halte meine pfändbaren Beträge abführen und zudem meine Einkommensnachweise auch weiterhin einreichen.  :cry:

Ist das üblich? Wenn man es genau nimmt fliesst mir vor dem Ende nichts mehr zu. Und meinem Erachten nach bin ich jetzt fertig mit der Odysee..

Wenn das AG überlastet ist, was ja durchaus sein könnte. Dann muss ich unter umständen noch ein Jahr weiter krepeln.. Ist das nicht pure Wilkür von meinem TH?
Titel: Re: die letzten Tage
Beitrag von: Insokalle am 07. März 2012, 11:35:35
Ich bin mit den Auskünften des TH nicht ganz einverstanden.

1. Die Erteilung der RSB liegt nicht im Ermessen des Gerichts. Das Gericht kann die RSB allenfalls dann versagen, wenn ein Versagungsantrag gestellt wird und dessen Voraussetzungen vorliegen.
Allerdings kann der Zeitfaktor eine Rolle spielen. Bis Sie die letzten Beschlüsse endlich erhalten kann es in der Tat dauern.

2. Die Abtretungserklärung endet 6 Jahre nach Verfahrenseröffnung. Meiner Meinung nach kann der TH nicht darüber hinaus noch pfändbares Einkommen zur Masse ziehen.
Titel: Re: die letzten Tage
Beitrag von: Insoman am 07. März 2012, 12:20:29
Zitat
Meiner Meinung nach kann der TH nicht darüber hinaus noch pfändbares Einkommen zur Masse ziehen.

Die Praxis sieht leider oft anders aus.
Es wird bis zur Rechtskraft der RSB munter weiter kassiert, um dann rückwirkend wieder auszukehren..
Titel: Re: die letzten Tage
Beitrag von: sille am 07. März 2012, 13:42:17
das beeutet also, dass ich die "Beträge" nach dem Beispie 12.03. alle erstattet bekomme?

Wie umständlich... es wäre doch viel einfacher den pfänbaren Betrag geteilt durch 31 Tage mal 12 Tage zu rechnen und gut ist.
Das ist ja ein grosser Verwaltungsakt das Geld hin und her zu schieben. Ich hoffe ich habe Glück und das Gericht beeilt sich.

Ich will einfach endlich wieder über mein Gehalt verfügen. Diese krepelei istes nicht mehr zu ertragen....
Titel: Re: die letzten Tage
Beitrag von: Insokalle am 07. März 2012, 17:19:45
Sie könnten ganz unbedarft mal das Gericht fragen, was es von solch einer Praxis hält. Oder Sie fragen gleichzeitig den TH nach der Rechtsgrundlage seiner beabsichtitigen Vorgehensweise.
Ich hingegen halte § 287 InsO für ziemlich eindeutig.