Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Anton43 am 06. April 2010, 18:18:30

Titel: Die sogenannte Durchhalteprämie
Beitrag von: Anton43 am 06. April 2010, 18:18:30
Hallo!

Ich befinde mich im 5.Jahr der PI nach Aufhebung,diese war am 18.01.2006,meine Frage wäre,muss ich diese sogenannte Durchhalteprämie beantragen oder wie läuft das?TH-Kosten sind bezahlt das habe ich schriftlich,Gerichtskosten bin ich mir nicht sicher,da ich schon lange keine Unterlagen mehr vom TH erhalte.Auf jeden Fall habe ich schon mehr als die Hälfte meiner Schulden zurückgezahlt.Vielleicht kann mir jemand helfen.

LG Anton
Titel: Re: Die sogenannte Durchhalteprämie
Beitrag von: rookie am 06. April 2010, 18:23:07
Im 5. Jahr gibts es 10% und im 6.Jahr 15% von der gepfändeten Summe... :coffee:

Ihr Th sollte dies automatisch berücksichtigen....falls nicht, nachfragen
Titel: Re: Die sogenannte Durchhalteprämie
Beitrag von: bemeyno am 06. April 2010, 20:23:15
und was ist, wenn man erst im 5ten Jahr soviel verdient, dass ein pfändbarer Betrag anfällt.......

einen supersonnigen Abend noch

bemeyno