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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: alextursa am 28. November 2012, 23:45:17

Titel: Die Wohlverhaltensperiode endet
Beitrag von: alextursa am 28. November 2012, 23:45:17
Hallo,
ich bin neu hier und frage mal einfach drauf los.
In cika 3 Wochen endet meine 6 jährige Wohlverhaltungsphase.
Was muss ich jetzt machen um eine Restschuldbefreiung zu erhalten?
Etwa an das Gericht schreiben? Und wann erhält man die Befreiung?
wie lange wird noch vom meinen Lohn gepfändt.Für den Dez.wurde das Geld schon abezogen.

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar
Titel: Re: Die Wohlverhaltensperiode endet
Beitrag von: Roja54 am 29. November 2012, 10:59:41

Hallo alextursa,
zunächst einmal herzlich Willkommen im Kreis der "Fertigen"  :wink:.

Zitat
Was muss ich jetzt machen um eine Restschuldbefreiung zu erhalten? Etwa an das Gericht schreiben?

Soweit ich weiß, eigentlich nichts, das geht "automatisch"  :biggrin:, d.h. dass alles Weitere am TH liegt.

Gericht anschreiben empfiehlt sich erst, wenn man unverhältnismäßig lange, auf das Schreiben warten muss, dass die RSB erteilt wird.

Im Normalfall dauert es nach der letzten Pfändung ca. 8-12 Wochen, bis dieses Schreiben kommt, weil die Gläubiger noch mal die Möglichkeit bekommen, gegen die RSB Erteilung "Einspruch" zu erheben  :shock: :Oh_no:

Davor muss man aber keine große Angst haben, wenn man alle Obliegenheiten erfüllt hat  :wow:

Zitat
wie lange wird noch vom meinen Lohn gepfändt.Für den Dez.wurde das Geld schon abezogen.

Wenn ich das richtig sehe, endet die Inso im Dezember, richtig?

Das hieße, dass ab Januar 13 nichts mehr gepfändet wird  :wink:.

liebe Grüße

Roja

P.S.: Ich würde vorsichtshalber den AG fragen, ob er vom TH informiert wurde, dass ab Januar nicht mehr gepfändet wird.