"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"  (Gelesen 3930 mal)

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« am: 26. März 2012, 11:59:07 »

Liebe Forengemeinde,

auch wenn es schon ein ausgelutschtes Thema ist, habe ich in eigener Sache ein massives Problem.

Folgende Konstellation:

Mein Verfahren ist aufgehoben, bin in der WVP
Vollzeitjob im  Angestelltenverhältnis im Aussendienst mit Dienstwagen über 1% Regelung, sowie zusätzlich Privatfahrten.

Bin jetzt mit meiner Freundin zusammengezogen um auf Dauer etwas mehr in der Kasse zu haben.
Ausgangssituition vor dem Umzug: Netto zwischen 1.200 - 1.300 Euro davon Abzug geldwerter Vorteil Dienstwagen 335 Euro + ca. 50 Euro für Privatfahrten Arbeit-Zuhause (Hin+Rück 8 km), verbleiben ca.900 Euro.
Jetzige Situation nach Umzug (Hin+Rück 90 km) Netto etwas höher ca. 1.350, davon ab 335 Euro + 430 Euro für Privatfahrten, verbleibt knapp 570 Euro zum Leben und bestreiten sämtlicher Kosten!

Daß man mit Dienstwagenregelung schlecht fährt, war mir schon klar, ich hatte aber nicht gedacht, daß so ein krasses Mißverhältnis auftritt, was offensichtlich auch noch rechtens ist. Kein normal Sterblicher würde für 750 Euro ein Auto unterhalten, wenn ihm weniger als 600 Euro zum Leben bleiben.
Klar wird leider ein Sachwertbezug dem Geld gleichgesetzt, aber ein Auto macht nicht satt, zumal die 430 Euro Privatfahrt auch noch dazu dienen zur Arbeit zu kommen.
Was für ein Hohn!
Nicht auszudenken, wenn ein Arbeitnehmer einen Weg von gesamt 140 km hat, was ja auch heutzutage keine Seltenheit ist...

Ich habe mir 3 Szenarien überlegt:
- Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zu beantragen, wobei das Gericht in den meisten Fällen diese Art Anträge wohl abweist
- Erhöhung des Steuerfreibetrags, bringt aber fast nichts, da das Mehr-Netto fast voll gepfändet wird
- Mit meinem Arbeitgeber eine Regelung zu Treffen, keine Privatfahrten zu ntätigen, also auch keinen geldwerten Vorteil zu haben...aber da bin ich mal auf das Finanzamt gespannt...

Ich bin echt ratlos, welche Möglichkeiten es noch gibt, hatte eigentlich gedacht, meine Situation durch den Zusammenzug etwas zu entspannen.
Da wundert es mich nicht, daß bei der Konstellation Niemand Motiviert ist, einen Job auszuüben.
Wieder mal ein Beispiel dafür, daß das Inso-Regelwerk zuwenig Optionen für Leute in Arbeit hergibt.

Habt ihr noch Ideen?

Vielen Dank,

es grüßt ein ziemlich frustrierter
Doktor Mabuse
« Letzte Änderung: 26. März 2012, 13:06:50 von doktor mabuse »
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #1 am: 26. März 2012, 14:31:50 »

Der "geldwerte Vorteil" der Nutzung eines Firmenwagens hat als Zielgruppe höher bezahlte Angestellte oder Geschäftsführer, die natürlich genauso geschröpft werden, aber wo es in Anbetracht der absoluten Gehaltshöhe weniger ins Gewicht fällt.

Ich bin so etwa 2000 km im Monat dienstlich unterwegs und konnte mit meinem Arbeitgeber vereinbaren das ich für dienstliche Fahrten meinen Privat-PKW nutzen kann und bekomme dafür vom Arbeitgeber die Kilometerpauschale von 0,30 € / km. In Anbetracht der aktuellen Benzinpreise ist diese Pauschale mittlerweile arg niedrig.
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #2 am: 26. März 2012, 14:57:15 »

Hallo,

Danke für die Info, aber dazu müsste ich erstmal einen eigenen Wagen haben...ohne Ersparnisse in der Inso nicht so einfach....

Und ob der Arbeitgeber dem Ganzen zustimmt steht auf einem anderen Blatt.

Durch Verzicht auf den Dienstwagen verringert sich ja das Netto, bleibt die Frage, ob dies nicht als Gläubigerschädigung ausgelegt werden könnte?

Andererseits kann man nicht allen ernstes verlangen, daß ein Schuldner fast sein ganzes Geld zum "Auspuff" rausschmeisst....

Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #3 am: 26. März 2012, 15:21:50 »

Meinem Arbeitgeber war es egal. Es gibt in der Firma beide Varianten, Mitarbeiter die einen Dienstwagen haben und Mitarbeiter die den eigenen Wagen abrechnen.
Habe jetzt schon das 2. Auto in meiner WVP, kann mir auch nur Fahrzeuge unterhalb von 2.000 € anschaffen. Wenn der nächste TÜV kommt ist dann immer Schluss.
Gespeichert
 

communicator

Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #4 am: 26. März 2012, 19:23:28 »

Hallo,

bin in der gleichen Situation.

Firmenwagen mit 1% Regelung - 80km einfache Strecke zur Arbeit

Mir bleiben dadurch ca. 800 Euro übrig.

Wenn ich nicht mietfrei wohnen könnte und meine Freundin nicht sehr gut verdienen würde, könnte ich mir die derzeitige Arbeitsstelle nicht leisten.

Da liegt nach meiner Meinung einiges im Argen.
Kündige ich den Job und suche mir was in der Nähe, verdiene ich wesentlich weniger (wohne auf dem Land - arbeite in der Großstadt) dann gäb´s weniger pfändbares. Das würde mit absoluter Sicherheit dem TH und den Gläubigern nicht gefallen. Andererseits kann doch kein einigermaßen vernünftig denkender Mensch verlangen, dass man die Hälfte des Einkommens, das einen die PI noch lässt für die Fahrten zur Arbeit draufgehen.

Wie Doktor Mabuse schon richtig geschrieben hat:
"Da wundert es mich nicht, daß bei der Konstellation niemand Motiviert ist, einen Job auszuüben.
Wieder mal ein Beispiel dafür, daß das Inso-Regelwerk zuwenig Optionen für Leute in Arbeit hergibt"

Ich habe auch das Gefühl, das die "Macher" der PI das ganze auf Leute ausgelegt haben, die nicht arbeiten und von Hartz 4 leben und dadurch sowiso nichts pfändbares vorhanden ist.

Jemand der arbeiten geht um seine Gläubiger wenigstens einigermaßen zu befriedigen, wird durch solche Regelungen auch noch bestraft!

Naja 3 Jahre noch - die halte ich schon noch durch.









Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #5 am: 26. März 2012, 19:59:15 »

Einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens würde ich auf jeden Fall stellen, denn die Kosten zur Arbeit gehen deutlich über das hinaus, was in den Tabelle angenommen ist.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #6 am: 27. März 2012, 17:45:39 »

Alternativ zu den Pauschalen kann man auch die tatsächlichen Kfz-Kosten zur Berechnung des Arbeitslohns verwenden. Dann ist es ein Rechenspiel, welche Methode günstiger ist. Und ich weiß jetzt nicht genau, wie und wann der Wechsel der Berechenart möglich ist. Das müsste ich nochmal nachschlagen.
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: Dienstwagen+Privatfahrten als "geldwerter Nachteil"
« Antwort #7 am: 02. April 2012, 10:06:43 »

Hallo,

vielen Dank für Eure Vorschläge.

Ich denke, ich werde an einen Antrag zur Erhöhung des Pfändbaren Einkommens nicht vorbeikommen.
Habe auch nochmal von anderer Seite erfahren, daß sich das "notwendige" Einkommen wie folgt zusammensetzen soll:
ALG II Satz + Zuschlag für Berugfstätigkeit, da höhere Kosten
+ Versicherungen
+ Telefon
+ Miete
+ Energiekosten
+ Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
= Lebensnotwendiges Einkommen

Wenn Dem so ist, liege ich da klar drunter und wenn man bedenkt, daß von meinem Netto nur etwas mehr als ein Viertel als Geld überbleibt, wird mir ganz schlecht...

PS: Gibt es auch die Möglichkeit, mit dem Treuhänder einen "aussergerichtlichen Deal" zu vereinbaren, oder muß es zwingend übers Gericht gehen?

Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz