Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: jessica79 am 10. Dezember 2008, 14:51:31
-
Kann ich eine bAV abschliessen??
Kann ich das machen in der WHP? :dntknw: :gruebel:
Denn der Beitrag wird ja vom Brutto gezahlt, was ja heisst:
Weniger Brutto=weniger Netto=weniger Pfändungsbetrag!!!
-
Machen könnten Sie schon.
Sie sollten dann aber davon ausgehen, dass auf Antrag der bsiherige Pfändungsbetrag weiter zu zahlen ist.
-
Danke für ihre Antwort!!!
Dann lasse ich es habe Angst das dann nur zu viel stress entsteht!!
-
Warum wollen Sie die Vorteile die durch die BAV entstehen wegen wenigen Jahren der Inso wegwerfen?
Lassen Sie sich von Ihrer Gehaltstselle das voraussichtliche Netto sagen.
Ziehen Sie davon den bisherigen Pfändungsbetrag ab.
Wenn Sie damit überleben können, würde ich es machen.
Jedes jahr dass sie mehr auf diese Form der Altersvorsorge verzichten, schmälert ihre zusätzliche Absicherung im Alter.
Ich hoffe, dass ihr AG auch gut gewählt hat. Die Unterschiede beim Ablauf sind doch schon sehr enorm.
-
Mein AG ist dann auch der Versicherer!
Ich führe den Betrag nicht selber an den TH ab, sondern mein AG, müsste ich den TH vorher informieren oder vor vollendetet Tatsach enstellen??
Ich bin mir echt unsicher! Den mein TH ist nicht sehr entgegenkommend, ich habe immer Angst was falsch zumachen und raus zu fliegen!
-
Hallo,
wo befürchten Sie denn rauszufliegen ? Kneipe ? Restaurant ? Job ?
MfG
ThoFa
-
Dann lassen Sie sich doch das neue Netto und den dann pfändbaren betrag berechnen.
Informieren Sie dann den TH.
Mehr als dass der bisherige Betrag abgeführt werden muß, kann nicht passieren.
-
danke für alle Antworten!!!
Ich meine ich habe angst aus der Inso. zufliegen!!!
@paps: DAS IST EIN GUTER TIP DAS WERDE ICH MACHEN