Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: chaos am 26. September 2012, 21:02:09
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Hallo,
mein Arbeitgeber bietet die Möglichkeit einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung an.
Wenn ich das richtig sehe, mindert diese ja auch mein Nettoeinkommen und somit logischerweise den pfändbaren Anteil meines Gehaltes.
Kann mir hier jemand sagen,ob ich hier mit einem Nachteil im Rahmen der noch laufenden Wohlverhaltensphase rechnen muss? Ich hab keine Lust auf Diskussionen mit meinem TH, sonst würde ich einfach das Ende der WVP abwarten, April 2014 :-)
Danke schon mal im voraus
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Da Sie jetzt neu abschließen würde eine Benachteiligung der GL entstehen. (Sofern pfändbare Beträge vorhanden sind)
Sie können eine Vereinbarung mit dem TH treffen, den bisherigen Betrag weiter zu zahlen.
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Vielen Dank für die Info, dann ziehe ich es vor noch die restlichen 18 Monate abzuwarten :-)