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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010  (Gelesen 3871 mal)

DarkAngel35

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Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« am: 23. Mai 2012, 18:30:59 »

Hallo Forum  :hi:,

ich brauche mal ne Auskunft. Ich bin seit 29.09.2010 in der Inso (Eröffnung). Ich war bis 31.05.2010 selbständig. Ab 01.06.2010 war ich Bezieher von Hartz 4 bis ca. April 2011.

Nun soll ich 88 € Ek Steuer aus 2010 zahlen und verstehe nicht warum. Das aus der Selbständigkeit zu versteuerndes Einkommen lag bei ca. 2.850 €. Dann steht im Bescheid: "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 2,8577 % aus 2.850 € = 81 € zzgl. Kirchensteuer. Ich bin davon ausgegangen es ist ne Insolvenzforderung da es ja VOR Eröffnung entstand. Meine neue TH (Sachbearbeiterin) meint aber es wären Neuschulden und ich müsse diese zahlen. Aber warum? Das einzigste was mir einfällt ob sie sich vielleicht verguckt hat ist, das im Bescheid steht: Abrechnung (Stichtag 02.05.2012). Meint sie vielleicht deswegen oder kommt es wirklich darauf an wann der Stichtag ist? Was noch drin steht ist das dieser Bescheid den Bescheid vom 26.11.2010 ändert. Habe ja nie einen erhalten?? Ich verstehe nur Bahnhof. Ich möchte es einfach nur verstehen. Hab so das Gefühl sie will mir alles was sie bekommen kann aus der Tasche ziehen. Ist sie im Recht oder nicht?  :dntknw:

P.s. mir geht es im Grunde nicht um die 88 € sondern ums Prinzip...

Gruß und danke im Voraus Angel  :neutral:

« Letzte Änderung: 23. Mai 2012, 18:35:17 von DarkAngel35 »
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Der_Alte

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Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #1 am: 23. Mai 2012, 21:20:11 »

Eine Insolvenzforderung wäre es gewesen, wenn die Forderung bereits vor dem Eröffnungstermin bestanden hätte.
Da der Bescheid allerdings erst danach ergangen ist, ist es eine Neuforderung.
Die Höhe dürfte so auch richtig sein, da für das Jahr 2010 alle Einkünfte, also auch die aus ALG2, in die Jahressteuerberechnung mit eingehen (Progressionsvorbehalt).
Die TH hat damit nichts zu tun, es ist eine rechtlich wohl einwandfreie Neu-Forderung des Finanzamts.
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DarkAngel35

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Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #2 am: 23. Mai 2012, 21:57:58 »

Danke erstmal für die Auskunft. Aber so ganz verstehe ich es nicht. Die Steuerschuld ist aber doch für 2010. Warum ist es denn keine Insolvenzforderung? Ich kann die STeuererklärung doch eh erst am Jahresende für das abgelaufene Jahr machen. Wie soll das denn funktionieren? Ich kann doch schlecht ne Steuererklärung vorher machen. Die Umsatzsteuer für 2010 ist ja auch schon zur Tabelle gemeldet. Ich dachte es kommt drauf an welchen Zeitraum es betrifft und nicht wann der Bescheid ergeht. Das muss man nicht verstehen... :uneinsichtig:

Die UsT. für 2010 muss aber nicht mehr gezahlt werden wenn schon Beträge zur Tabelle gemeldet wurden bzw. die Vorsteueranmeldung für 2010 vor ERöffnung dem FA übermittelt wurden oder?
« Letzte Änderung: 23. Mai 2012, 23:02:22 von DarkAngel35 »
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Insokalle

Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #3 am: 24. Mai 2012, 09:47:10 »

Zur ESt: Sie haben das Problem angesprochen. Deswegen kann die ESt 2010 auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung aufgeteilt werden. Die Aufteilung richtet sich vereinfacht gesagt danach, wann welche Einkünfte erzielt wurden.

Zur USt: Ihre Unternehmertätigkeit endete vor Eröffnung. Dann sollte dies dementsprechend eine Insolvenzforderung sein, unabhängig davon, wann die Erklärung abgegeben wird.

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DarkAngel35

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Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #4 am: 24. Mai 2012, 21:34:33 »

Hallo Inso Kalle,

danke für die Antwort. Wie gesagt ich war bis 31.05.10 selbständig und ab 01.06.10 ALGII Bezieher. Die Inso wurde am 29.09.10 eröffnet. Daher müsste die EK Steuer auch als Insolvenzvorderung gesehen werden. Ich konnte ja schlecht ne EK Steurerklärung im laufenden Jahr abgeben.Wie soll das funktionieren. Dann wäre das FA ja bei sowas immer im Vorteil wenns um Zahlungen seitens des Schuldners käme.Im EK Bescheid steht ja auch drin das auf Grundlage des erzielten Gewinns/Überschuss aus der Selbständigkeit berechnet wurde, und die war definitiv VOR Eröffnung. Dort ist ja auch theoretisch das Einkommen erzielt worden. Was sollte dann nach Insoeröffnung für ne Forderung entstehen ausser ALGII Bezug?...Meine alte TH sagte mir es käme nicht darauf an wann der Bescheid datiert wurde, sonder für welchen Zeitraum die Steuerschuld theoretisch angefallen/entstanden ist und somit berechnet wurde und das ist 2010 (01.01. - 31.05.10) Sie meine auch noch das FA würde ja nichts mehr im PC von der Inso sehen weil das Verfahren ja aufgehoben wäre und sie es daher als Neuforderung ansehen...das sehe ich aber ganz anders  :nono:

Gruß Angel

« Letzte Änderung: 24. Mai 2012, 21:36:06 von DarkAngel35 »
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Der_Alte

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Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #5 am: 25. Mai 2012, 11:40:37 »

Die Einkommensteuer wird erst mit dem Einkommensteuerbescheid rückwirkend festgestellt, weil erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, welche Einkommen bei der Erhebug der Steuern zu berücksichtigen waren. Und anders als bei der Umsatzsteuer sind alle Einkünfte im entsprechenden Jahr zu berücksichtigen, nicht nur die aus dem Gewerbebetrieb.
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DarkAngel35

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Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #6 am: 30. Mai 2012, 16:37:29 »

Hallo Der Alte,

heißt das nun das generell EK Steuern die im Jahr der Insoeröffnung entstanden sind immer zu zahlen sind?

Gruß DarkAngel
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Maurice Garin

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Re: Dringend Auskunft wegen EK Steuer 2010
« Antwort #7 am: 30. Mai 2012, 17:25:34 »

heißt das nun das generell EK Steuern die im Jahr der Insoeröffnung entstanden sind immer zu zahlen sind?

Nein, das heißt es nicht. Die Einkommensteuer, die auf das Jahr der Insolvenzeröffnung entfällt ist aufzuteilen in Insolvenzforderung, Masseforderung und Forderung gegen das freie Vermögen des Schuldners.

Bei Ihnen wird vermutlich keine Masseforderung vorliegen. Also muß nur aufgeteilt werden was auf den Zeitraum vor Eröffnung entfällt und was auf danach. Sie müssen nur das zahlen, was auf die Zeit nach Eröffnung entfällt. Davor ist Insolvenzforderung.

Problem ist, wie man das aufteilt. Die Finanzämter machen das i.d.R. nach dem Verhältnis der Teileinkünfte in den betroffenen Zeiträumen.
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