Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 20. Oktober 2012, 19:54:09
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hallo
habe das Forum durch sucht nach der so gesagter durchhalte Prämie
habe das fünfte Jahr fast rum und hab nix bekommen und hab immer meine Abzuführenden anteile gezahlt
wie geht das weiter muß ich dem TH ein Briefchen schreiben wie es aussieht oder wie soll ich da vor gehen
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Zunächst gibt es die Prämie nur, wenn bereits vor 4 Jahre die Aufhebung des Verfahrens erfolgt ist.
Unternommen werden muß nichts. Der TH zahlt die Prämie jährlich mit der Verteilung an die GL aus.
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Was bedeutet in diesem Sinne jährlich? Zum 31.12. oder zum Stichtag der Verfahrensaufhebung?
Meines wurde in 1/2009 aufgehoben, demnach wären dann ja in 1/2013 die 4 Jahre vorbei.
Darf ich mich dann jetzt schon langsam freuen oder erst Ende 2013?
Lieben Dank für die Antwort:-)
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@paps: mal wieder ein Punkt wo ich was lernen kann. Um was für eine Prämie handelt es sich hier und wo wäre diese gesetzlich geregelt?
Vielen dank
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§ 292 Abs. 1 InsO
Da der Bonus, Durchhalteprämie oder wie immer man es nennen will meist jährlich berechnet wird, kann er sich frühestens ab 01/14 freuen. Wenn denn die Verfahrenskosten beglichen sind.