Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: frank1971 am 29. November 2007, 10:36:13

Titel: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr
Beitrag von: frank1971 am 29. November 2007, 10:36:13
Hallo,
habe eine Frage.
Meine WVP endet 07/08 in den letzten Jahren habe ich hohe pfänbare Beträge abgeführt (1500-2000EUR/ Monat).
Im 5 und 6 Jahr sollte ich ja hiervon eigentlich 10 bzw.  15% zurück erhalten.
Mein TH hat sich in diese Richtung aber noch nicht gerührt.
Was soll ich jetzt machen Ihn zur Zahlung auffordern ?
Mich ans Amtsgericht wenden ?

Wäre für eine Antwort dankbar

Gruß
Frank
Titel: Re: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr
Beitrag von: dobberstein am 29. November 2007, 14:22:40
Seit wann bist du in der WVP bzw.  wann ist dein Verfahren aufgehoben worden ?  !!!!! § 292 InsO
Titel: Re: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr
Beitrag von: paps am 29. November 2007, 21:15:22
Und Eröffnungstermin ?

Ansonsten gilt:
Auszahlung nach dem  5. / 6. Jahr zusammen mit der Jahresabrechnung des TH.
Bei neuem Recht beginnt das zählen nach dem Schlußtermin.