Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: frank1971 am 29. November 2007, 10:36:13
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Hallo,
habe eine Frage.
Meine WVP endet 07/08 in den letzten Jahren habe ich hohe pfänbare Beträge abgeführt (1500-2000EUR/ Monat).
Im 5 und 6 Jahr sollte ich ja hiervon eigentlich 10 bzw. 15% zurück erhalten.
Mein TH hat sich in diese Richtung aber noch nicht gerührt.
Was soll ich jetzt machen Ihn zur Zahlung auffordern ?
Mich ans Amtsgericht wenden ?
Wäre für eine Antwort dankbar
Gruß
Frank
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Seit wann bist du in der WVP bzw. wann ist dein Verfahren aufgehoben worden ? !!!!! § 292 InsO
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Und Eröffnungstermin ?
Ansonsten gilt:
Auszahlung nach dem 5. / 6. Jahr zusammen mit der Jahresabrechnung des TH.
Bei neuem Recht beginnt das zählen nach dem Schlußtermin.