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Autor Thema: Ebay Betrug - Anzeige sinnvoll?  (Gelesen 2759 mal)

Larifari

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Ebay Betrug - Anzeige sinnvoll?
« am: 15. September 2012, 22:20:04 »

Hi
habe einen Artikel bei Ebay ersteigert für 777€ (der Account läuft auf meinen Namen) - bezahlt und leider nicht erhalten. Das Geld wurde von meinem Bruder aus überwiesen - der jedoch momentan nicht zur Polizei kann da er im Urlaub ist.

Wenn ich jetzt eine Anzeige machen möchte, wer bekommt davon alles Wind... auch das Insolvenzgericht?

Darf ich überhaupt etwas geschenkt bekommen und wenn ja auch in dieser Höhe? Die Restschuldbefreiung ist in 4 Monaten... möchte den Täter aber nicht ganz "ungestraft" davon kommen lassen... primär geht es mir zunächst ums Strafrecht...
Gespeichert
 

tomwr

Re: Ebay Betrug - Anzeige sinnvoll?
« Antwort #1 am: 15. September 2012, 22:55:28 »

Da man in der WVP ja auch ansparen kann ist das Ersteigern eines Artikels für einen Betrag von EUR 777 kein Problem für die RSB. Anzeige erstatten sollte der Vertragspartner, also der Inhaber des Ebay Accounts. Geht bei der örtlichen Polizeidienststelle oder auch im Internet (es gibt sog. "Internetwachen").

Natürlich wenn alle anderen Versuche fehlgeschlagen sind (Kontaktaufnahme mit dem anderen Vertragspartner zwecks Klärung). Außerdem kann man bei Ebay einen Fall für einen nicht erhaltenen Artikel eröffnen. In letzter Zeit wickelt Ebay Zahlungen bei nicht ganz astrein wirkenden Ebay Mitgliedern über eigene Konten ab, man zahlt dann an Ebay und die erstatten das Geld mit einer deutlichen Zeitverzögerung an den Verkäufer. Und bei Streifällen wohl erstmal gar nicht.

Man sollte also auch nochmal nachvollziehen, auf welches Konto das Geld tatsächlich geflossen ist.
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Larifari

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Re: Ebay Betrug - Anzeige sinnvoll?
« Antwort #2 am: 15. September 2012, 23:38:49 »

naja, Vertragspartner bin ja ich gewesen - es hat nur mein Bruder bezahlt....

kommt das nicht beim Insolvenzgericht raus wenn ich den Anzeige?

kann mir dann eigentlich dieser Gegenstand, wenn ich ihn überhaupt hätte, gepfändet werden?
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koelner84

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Re: Ebay Betrug - Anzeige sinnvoll?
« Antwort #3 am: 16. September 2012, 08:48:20 »

Hallo,
wie tomwr schon sagte:
In der WVP darf man wieder Vermögen ansparen, entsprechend teure Gegenstände kaufen.

In der WVP erworbene Gegenstände ( egal ob gekauft oder geschenkt ) darf man behalten.
Gepfändet werden nur noch! Einkünfte(Arbeitsentgelte, der gleichsertiges, oder pfändbare Ersatzleistungen) und Erbschaften zu 50%.

Das beste beispiel ist da das Auto: im laufenden Verfahren dürfen Sie nur ein einfaches bescheidenes Auto fahren und auf sich angemeldet haben wenn Soe es bescheinigt für die ausübung der arbeit benötigen(arbeitsweg etc.).
In der WVP dürfen Sie dann wieder, wenn genügend gespart, sogar ein luxus auto besitzen das ihnen niemand wegnehmen kann, egal für welche zwecke der Wagen angeschafft wurde.

Das Insolvenzgerichf wird von Ihrer Anzeige wegen betruges, der Ihnen wiederfahfen ist, nicht wind bemommen, wenn durch zufall. Aber ohnehin egal, den Sie wurden betrogen.
Sie sparten auf einen artikel, ersteiigerten ihn, bezahlten ihn(egal wie)und er wurde nicht zugeschikt.

Machen Sie noch heute Meldung bei Ebay und gehen zur Polizei.
Ihnen kann NIX passieren!
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