Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mauselxl am 12. Mai 2013, 15:53:02
-
Liebes Forum,
habe heute mal wieder eine Frage und hoffe auf eure Hilfe.
Bin nun im 2. Jahr der WVP und würde gerne ein paar Dinge bei Ebay verkaufen.
Ich erwarte mit einem Gewinn pro Teil von ca. 100 Euro.
Muss ich diesen Gewinn nach wie vor dem Treuhänder melden? Kann ich damit die RSB gefährden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Einen schönen Sonntag noch
Mauselxl
-
Der Erlös aus privaten, sporadisch getätigten Verkäufen fällt nicht unter die Abtretungserklärung.
Ein Insolvenzbeschlag besteht seit Beginn der WVP nicht mehr.
Wenn keine nachhaltigen Umsätze getätigt werden, geht das die Gläubiger nichts (mehr) an.