Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Stelltrans am 18. August 2012, 18:47:44

Titel: Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person
Beitrag von: Stelltrans am 18. August 2012, 18:47:44
Bei der Eröffnung meiner PI wurde meine Frau durch Ihr Einkommen nicht als unterhaltsberechtigte Person eingetragen. Mittlerweile habe ich einen Job gefunden, bin in der WHV und zahle immer brav meinen Pfändungsbetrag an den TH. Meine Frau wird aber demnächst nur eine geringe Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Nun meine Frage zu der ich hier auch noch nichts gefunden habe. Wieviel beträgt den ein existenssicherndes Einkommen unter dem ich sie dann als unterhaltsberechtigte Person bei mir eintragen lassen kann. Und spielt dabei eine Rolle das sie eine selbstbewohnte Eigentumswohnung besitzt ?
Titel: Re: Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person
Beitrag von: Der_Alte am 19. August 2012, 08:18:47
§ 850 c ZPO spricht davon, dass eigene Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person zu bewerten ist. Sonstiges Vermögen spielt dort keine Rolle.

Wenn Ihre Frau zukünftig deutlich weniger Einkünfte hat, können Sie einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihre Frau wieder als unterhaltsberechtigte Person gezählt werden soll.
Als Richtwert kann man den 1,5fachen Satz eines Erwachsenen beim ALG 2 nehmen, dann sollte ein Antrag erfolgversprechend sein.