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Autor Thema: Ehefrau im Geschäft helfen  (Gelesen 1970 mal)

makro

  • Gast
Ehefrau im Geschäft helfen
« am: 26. April 2009, 20:49:12 »

Ich bin ja seit Dez. 08 mitten im Insolvenzverfahren. Weiterhin bin ich ganz normal arbeistlos gemeldet und beziehe ALG I. Meine Frau ist selbsständig mit einem Ladengeschäft. Darf ich z. B. am Samstag ihr etwas unter die Arme greifen mit Promotionaktionen ohne das der Insolvenzverwalter und/oder das arbeistamt verrückt spielen? Es handelt sich nur um Samstage und ich mache das natürlich unentgeltlich.

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paps

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Re: Ehefrau im Geschäft helfen
« Antwort #1 am: 26. April 2009, 23:25:50 »

Gerade die unentgeldliche Tätigkeit der Ehegatten wirft mehr Fragen auf, als Antworten möglich sind.
Lassen Sie sich von Ihrer Frau angemessen entlohnen.
Das erspart Ärger mit dem TH, dem AA, der KK  und dem FA.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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