Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makro am 26. April 2009, 20:49:12
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Ich bin ja seit Dez. 08 mitten im Insolvenzverfahren. Weiterhin bin ich ganz normal arbeistlos gemeldet und beziehe ALG I. Meine Frau ist selbsständig mit einem Ladengeschäft. Darf ich z. B. am Samstag ihr etwas unter die Arme greifen mit Promotionaktionen ohne das der Insolvenzverwalter und/oder das arbeistamt verrückt spielen? Es handelt sich nur um Samstage und ich mache das natürlich unentgeltlich.
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Gerade die unentgeldliche Tätigkeit der Ehegatten wirft mehr Fragen auf, als Antworten möglich sind.
Lassen Sie sich von Ihrer Frau angemessen entlohnen.
Das erspart Ärger mit dem TH, dem AA, der KK und dem FA.