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Autor Thema: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...  (Gelesen 5664 mal)

margareta

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Hallo allerseits,

vor ein paar Tagen erhielt ich die Restschuldbefreiung, nun ist mein Mann noch nicht fertig mit seiner Insolvenz, dies wird noch weitere 2 Jahre dauern.
Nun wüßte ich gerne: wie sieht es aus wenn ich einen neuen Job annehme? Muß mein Mann dies seinem Insolvenzverwalter mitteilen? Wird dann unser beider Gehalt zusammen gerechnet (Pfändungsfreigrenze) und muß er dann unter Umständen mehr Geld an seinen Insolvenzverwaler abführen?
Außerdem interessiert es mich wie es im Falle einer Trennung (Scheidung) aussehen würde.  Mein Mann kommt, wenn ich das anspreche immer mit Halbwissen, daß er Unterhalt zahlen müßte (3Kinder) ist mir klar, er stellt es aber so hin als würde damit seine Insolvenz gefärdet werden und Unterhalt für die Kinder könne er nur von dem Geld zahlen welches NACH Abzug dessen was der Verwalter bekommt übrigbleibt. . . da er (nach seiner Meinung) dann keine Kinder mehr hat würde auch die Pfändungsfreigrenze sinken, ergo kein Unterhalt.  Ich möchte meinen Mann nach möglichkeit nicht finanziel ruinieren, auch wenn er es so darstellt, ein Leben nach den Schulden sollte schon, für beide, irgendwie möglich sein
Sorry wenn das alles ein bisschen wirr geschrieben ist. .

und danke schonmal vorab für die Antworten

Gruß
Margareta
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Feuerwald

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Re: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...
« Antwort #1 am: 12. September 2007, 12:32:40 »



Meine persönliche Meinugn dazu:

"Muß mein Mann dies seinem Insolvenzverwalter mitteilen? "

-> Das mag strittig sein, ich würde jedoch dazu raten.


"Wird dann unser beider Gehalt zusammen gerechnet (Pfändungsfreigrenze) "

-> Nein. Nur das Einkommen des (noch) Schuldners unterliegt der Abtretung des Treuhänders.


"und muß er dann unter Umständen mehr Geld an seinen Insolvenzverwaler abführen?"

-> Da müsste man mehr wissen, Einkommen mann + Frau + zahl Kinder usw. Abnber grundsätzlich ja, das kann passieren, wenn

 § 850c Abs. 4 ZPO. Auf Antrag des TH

(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.


"Außerdem interessiert es mich wie es im Falle einer Trennung (Scheidung) aussehen würde.  Mein Mann kommt, wenn ich das anspreche immer mit Halbwissen, daß er Unterhalt zahlen müßte (3Kinder) ist mir klar, er stellt es aber so hin als würde damit seine Insolvenz gefärdet werden und Unterhalt für die Kinder könne er nur von dem Geld zahlen welches NACH Abzug dessen was der Verwalter bekommt übrigbleibt. . ."

-> na das ist ne Frage. Der gem. Tabelle pfändbare Betrag geht an den Treuhänder. Bei drei Kindern und Ehefrau ist der unpfändbare Betrag ja schon recht hoch! Davon muss die Familie dann leben. Sollte es nun wegen  Scheidung zu Unterhaltsforderungen kommen, die nicht aus dem unpfändbaren Betrag gezahlt werden könnten, wäre eine Pfändung in der Vorrechtsbereich möglich (sog. Kahlpfändung). Dem Unterhaltsschuldner verbleibt dann nicht mehr, als das sog. Existenzminimum und das Leben geht stetig den Bach runter.
   

"da er (nach seiner Meinung) dann keine Kinder mehr hat würde auch die Pfändungsfreigrenze sinken, ergo kein Unterhalt. "

-> Nein. Die Kinder hat er ja weiterhin zu unterhalten. Wenn diese derzeit berücksichtigt werden, werden die auch im Fall einer Scheidung berücksichtigt.

Wenn es nicht mehr gemeinsam weiter geht, sollte man sich an einen Tisch setzen und das ganze in Ruhe und sachlich  besprechen. Jeder muss irgendwie seine Existenz haben. Natürlich auch die Kinder.

Gruss
Feuerwald

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margareta

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Re: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...
« Antwort #2 am: 12. September 2007, 13:46:35 »

Vielen dank für Ihre Antwort. . .

hmm, irgendwie liest sich das jetzt wie "gehe nicht über los, ziehe keine 400€ ein" Trennung (fast) ausgeschlossen.

Nun, ich will arbeiten gehen und strebe auf keinen fall eine kahlpfändung an.  Aber auch einen gütliche Trennung will vorbereitet sein.  Ersteinmal wollte ich ein wenig sparen, was leider schwierig ist so lange man in Insolvenz ist und seinen Kindern das mögliche vom Möglichen bieten will.  Mein Mann hat laut Lohnabrechnung 3 Unterhaltspflichtige, also "nur" die Kinder.  Ich bin dann also alleine für mich zuständig?

Das blöde ist, vom Gesetz her kann Frau nichtmal auf einen Teil Unterhalt verzichten. . . bzw.  natürlich kann sie das sodenn sie Großverdiener ist. . . sollte sie es dennoch tun wird sich das Amt seinen Teil ohnehin wiederholen.
Bliebt, und ich wünschte es mir, eine gütliche Trennung mit fairen Absprachen.  Oder ebend abwarten bis auch der Mann die Insolvenz beendet hat und hoffen auf eine Gehaltserhöhung. 

Sicher kann das niemand nachvollziehen, für mich fühlt sich das an wie Haftverlängerung.

Ich könnt echt heulen. . .

Danke
Margareta
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Feuerwald

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Re: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...
« Antwort #3 am: 12. September 2007, 15:33:26 »

"Mein Mann hat laut Lohnabrechnung 3 Unterhaltspflichtige, also "nur" die Kinder.  Ich bin dann also alleine für mich zuständig?"

-> Wie so das denn ? Wenn Sie als Ehepartner keine eigenen Einkünfte haben, sind Sie sehr wohl zu berücksichtigen!


"Ich könnt echt heulen. . . "

Hallo Margareta

Nicht verzweifeln. Ich fasse nochmals zusammen:

Eine Trennung gefährdet das Restschuldbefreiungsverfahren nicht.
Es kann – oder muss – halt ganz realistisch gerechnet werden, ob von dem unpfändbaren Betrag der Unterhalt geleistet werden kann. Und wenn der Unterhalt nicht geleistet werden kann und bspw. ein Amt in Vorleistung treten muss, werden halt neue Schulden aufgetürmt und – je nach dem – droht dann eine Pfändung in den Vorrechtsbereich.

Es gibt immer einen Weg.

Gruss
Feuerwald
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Feuerwald

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Re: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...
« Antwort #4 am: 12. September 2007, 15:37:42 »

ich kenne ja die Einkommens- und Lebensverhältnisse nicht,

bei 4 unterhaltspflichtigen Personen, den drei leiblichen Kindern und einem Ehegatten ohne eigenen Einkünfte, also bei 4 Personen, ist erst ab 1979,99 Euro netto/Monat überhaupt etwas pfändbar. Dazu kommt das Kindergeld.

Deshalb einfach mal rechnen, wie viel Geld in der Haushaltskasse ist und wie dieses Geld was im Fall einer Trennung aufgeteilt werden müsste.

Gruss
Feuerwald
 

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margareta

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Re: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...
« Antwort #5 am: 12. September 2007, 16:19:28 »

*seufz* alles nicht so einfach. . .

die sache mit den 3 unterhaltspflichtigen ist , wies scheint nicht ganz richtig
also, hab ebendn nochmal die aktuelle lohnabrechnung studiert, da steht netto 2104,08, da er aber einen geldwerten vorteil durch dienstwagen (359,00) hat erhöht sich das netto wohl, jedenfalls werden monatlich 92,88 abgeführt, was doch dem betrag für 4 unterhaltspflichtige personen entspricht, mein fehler.
462,- @ kindergeld dazu und ein minijob von evtl.  400€ ergeben schon ein stattliches sümmchen, von dem man durchaus auch in 2 haushalten leben könnte.  auch durch die dann geänderte lst-klasse tut sich ja nicht wirklich viel.
aber, allein durch den unterhalt für die kinder würde meinem mann nur noch der selbstbehalt bleiben.
wäre es eine option, auf dem papier auf den unterhalt nicht zu verzichten, einen teil dessen aber zurück zu geben? ich denke mal das wäre dann so ein deal der die insolvenz gefärden würde, schließlich hat er dann mehr als er eigentlich haben dürfte.

ich möchte nur ungern wieder schulden anhäufen, vor allem möchte ich nicht, wenn es auch anders zu regeln ist, meinen mann in den ruin treiben.
Ich möchte momentan nur ein bisschen sicherheit, sein halbwissen und seine "besondere" art dies vorzutragen machen mich wieder so unsicher das ich klein beigebe.

lg
margareta
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paps

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Re: Eheleute in Insolvenz - einer fertig - ein paar Fragen dazu...
« Antwort #6 am: 12. September 2007, 20:12:25 »

*seufz* alles nicht so einfach. . .
ja ja, das kenne ich auch zur Genüge
 
netto 2104,08, .... jedenfalls werden monatlich 92,88 abgeführt,...
462,- @ kindergeld ... minijob von evtl.  400€ ...

aber, allein durch den unterhalt für die kinder würde meinem mann nur noch der selbstbehalt bleiben.

Sie hätten nach der Trennung 400,- Minijob und 462,- Kindergeld. = 862,-  // Er hätte 2.110,-  => Ist das gerecht????

In diesem Bereich sollten 300,- Unterhalt je Kind angemessen sein.

Sie hätten 1762,- mit 3 Kindern  // Er hätte 1210,- als alleinstehender  => wäre das gerecht ?

Würde er Ihnen jetzt noch 200,- Euro Ehegattenunterhalt zahlen, das wäre gerecht und alle könnten Leben.


Diese Vereinbarung können Sie schriftlich fixieren.
Sollte Ihr Mann nicht einverstanden sein, könnte man auch über einen Rechtsbeistand  eine Lösung herbeiführen.
Das Ergebniss sieht dann in aller Regel so aus. =>Sie und die Kinder  haben fast alles.
                                                                                             Ihr Mann hat den SH-Satz (ca.345,- ) zum Leben
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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