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Autor Thema: Ehemaliger Gläubiger behält Überschuß in der WPV ein  (Gelesen 3244 mal)

Ehefrau


Moin,

kurz vor Schluß (WVP endet Mitte Dezember) habe ich nochmal Stress mit einem Gläubiger und dem Treuhänder.

Einer meiner Gläubiger war ein Lebensversicherer der mir auf meine Kapitallebensversicherung einen Kredit gewährt hat.
Abgesichert war der Kredit mit einer entsprechenden Versicherung welche im Krankheitsfalle die monatlichen Raten übernimmt, sowie eine kleine monatliche Rente i.H.v. 170 € zahlt.
Zu Beginn der Insolvenz hat der Gläubiger Aufrechnung erklärt und auch die monatliche Rente einbehalten.

Soweit so gut.

Nun habe ich Anfang des Jahres beim Blick in meine Schufa sprachlos festgestellt, dass der Kredit bereits letztes Jahr als erledigt gemeldet wurde.

Nachdem ich den Gläubiger angeschrieben hatte wurde mir mitgeteilt, dass dies tatsächlich so ist und sich sogar seit diesem Zeitpunkt ein Überschuß gebildet hat. Weiterhin habe er mehrfach den Treuhänder angeschrieben, damit der den Überschuß zu Masse ziehen könne. Ich solle mich doch bitte um eine Reaktion des Treuhänders bemühen.

Entsprechend habe auch ich den Treuhänder 2 x per Einschreiben/Rückschein angeschrieben, dieser spielt jedoch den toten Mann, es gibt einfach keine Reaktion, selbst nicht unter der "Androhung" mich an das Insolvenzgericht zu wenden.

Also habe ich mich erneut mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt, um nachzufragen um welche Summe es sich überhaupt handelt, nicht das ich für 4,50 € mir so einen Stress mache.

Die Summe beträgt mittlerweile fast 3000 €. Und jeden Monat erhöht sich der Betrag um die kleine Rentenzahlung.
Nun habe ich mich mal hingesetzt und das nachgerechnet.
Die Minirente ist nicht vom Insolvenzgericht zur Auskehrungsverpflichtung erfasst weil der Gläubiger ja damals Aufrechnung erklärt hatte.
Ich habe einen erhöhten pfandfreien Satz, weil ich meine private Krankenversicherung in Ansatz bringen kann.
Dieser Satz plus die Rente ergäbe einen monatlich pfändbaren Betrag von knapp 5 €.
Also teilte ich dem Gläubiger meinen Argumentation mit und bat ihn den Betrag mir auszuzahlen und dafür zu sorgen, dass mir die Rente in Zukunft direkt auf mein Konto überwiesen werde solle, ich würde den Betrag der zu pfänden ist direkt auf das Konto des Treuhänder selbst überweisen.

Nun schreibt mir der Gläubiger, dass er nicht berechtigt sei mir den Betrag auszuzahlen, er verstehe meine Argumentation und würde dem sogar folgen, das Geld würde er mir trotzdem  nicht auszahlen.

Any ideas? Hat jemnand schon mal eine ähnliche Situation gehabt ?

Danke fürs lesen.

die Ehefrau
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eidechse

Re: Ehemaliger Gläubiger behält Überschuß in der WPV ein
« Antwort #1 am: 01. August 2016, 18:02:05 »

Ich vermute mal, dass es sich bei dem Teil mit der Rentenzahlung um soetwas wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt. Dann wären wir aber nur bei einer bedingten Pfändbarkeit nach § 850b ZPO. Also erstmal nicht pfändbar nur auf besonderen Antrag. Wenn da noch eine Zusammenrechnung notwendig gewesen wäre und nur ein ganz kleiner Betrag für die Masse rausgekommen wäre, dann würde das erklären, warum der IV nichts macht.

Trifft meine Vermutung zu, dann hätte die Versicherungsgesellschaft hier auch keine Aufrechnung erklären können. Denn wenn es wirklich pfändbares Einkommen gewesen wäre, dann hätte diese ja nach § 114 InsO a.F. nur für 2 Jahre nach Insolvenzeröffnung gegolten und dann wäre spätestens der TH in Erscheinung getreten. Wenn es aber erstmal nicht pfändbar ist, dann muss sich auch der TH nicht bewegen, weil es betrifft ja nicht das Insolvenzverfahren.

Im Zweifel bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als die Zahlungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft notfalls gerichtlich geltend zu machen.
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Ehefrau

Re: Ehemaliger Gläubiger behält Überschuß in der WPV ein
« Antwort #2 am: 02. August 2016, 07:52:46 »

Danke für die Antwort.

Zwischenzeitlich habe ich mich an das Insolvenzgericht gewandt, m.d.B. um Anweisung zur Auskehrung des Betrages. Mal gucken was die dazu sagen, sonst muss ich mich damit tatsächlich gerichtlich auseinandersetzen.

Ich werde berichten.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Ehemaliger Gläubiger behält Überschuß in der WPV ein
« Antwort #3 am: 02. August 2016, 11:37:11 »

Wen soll das Insolvenzgericht denn anweisen, den Betrag auszuzahlen?

Das hat sich bisher so angehört, als ob das Geld bei der Versicherungsgesellschaft liegt und nicht beim TH. Dann kann das Insolvenzgericht hier aber gar nichts machen. Das muss auf dem Prozessweg vor den ordentlichen Gerichten geklärt werden.
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Ehefrau

Re: Ehemaliger Gläubiger behält Überschuß in der WPV ein
« Antwort #4 am: 15. September 2016, 11:29:15 »

Post vom Gericht ist heute eingetrudelt.

Nachdem das Gericht nunmehr die Treuhänderin aufgefordert hat Stellung zu nehmen ist heute Post bei mir eingetrudelt.

Die Treuhänderin beantragt nunmehr gem. § 850 b Abs. 2 ZPO die Einkünfte aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für pfändbar zu erklären, nachdem diese Bezüge ja eigentlich nach § 850 b Abs. 1 ZPO nicht pfändbar sind.

Ich werde mich dazu jetzt mal durchs Forum wühlen und was ich sonst noch so im Netz finden kann.

Wie seht ihr das? Kann ich mir die Mühe sparen? Wie gesagt, aus meiner Sicht ergibt sich nur ein pfändbarer Betrag von knapp 5 €.

Ich muss mich hinsichtlich der genannten §§ etwas korrigieren, soweit alles richtig, aber beantragt wird es natürlich gem. § 850e Nr. 2 a ZPO
« Letzte Änderung: 15. September 2016, 12:58:04 von Ehefrau »
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Ehefrau

Re: Ehemaliger Gläubiger behält Überschuß in der WPV ein
« Antwort #5 am: 20. November 2016, 10:40:47 »

Aktuell sieht es so aus:
Die Treuhänderin hat ihren Antrag nach weiterer Prüfung der Billigkeit zurückgezogen, die Zusammenrechnung meines Ruhegehaltes und der Berufsunfähigkeitsrente ist somit vom Tisch.
Das Gericht hat mir weiterhin mitgeteilt, dass ich keine Berechtigung habe  einen Zusammenrechnungsantrag zu stellen.

Mit Vorlage dieses Schreibens an die Versicherungsgesellschaft hat sie sich entschieden mir den aufgelaufenen Betrag zu überweisen. Binnen 3 Tagen hatte ich um 3000 Euro mehr auf dem Konto :cheesy: :cheesy: :cheesy: :cheesy:

Ich kann Euch gar nicht sagen, wie gut sich das anfühlt....
Gespart habe ich mir mit Schreiben ans Gericht den langwierigen und teuren Klageweg :angel:

Jetzt sind es noch genau 23 Tage, dann sind meine 6 Jahre um.
Ich habe noch ein weiteres "Problem" zu lösen, aber dafür such ich mir noch den passenden Thread wieder hervor.
Gespeichert
 
 

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