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Autor Thema: Ehepaar Gehalt  (Gelesen 4371 mal)

Hallihallo

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Ehepaar Gehalt
« am: 28. April 2010, 14:05:53 »

Hallo

mein Mann und ich sind seit zwei Jahren in der privatinsolvenz. Ich arbeite seit der Geburt unserer Tochter (2008) nicht mehr und mein Mann verdient monatlich rund  netto 2000 Euro. Er muss jeden Monat rund 95 Euro an seinen Insolvenzverwalter zahlen. Neben unserer gemeinsamen Tochter und mir, hat er noch einen unterhaltspflichtigen Sohn an den er monatlich 295 Euro zahlen muss.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich mir einen 400 job suchen (wahrscheinlich wird es weniger) falle ich dann als unterhaltspflichtige Person  bei meinem Mann weg?
Darf ich den auch einen Selbstbehalt von 900 Euro haben? Zählt unsere Tochter dann nicht auch als unterhaltsberechtige Peron in meiner Pfändungsgrenze?
Vielleicht steckt jemand in einer ähnlichen Situation. Vielleicht ein Link zum nachschlagen wäre toll...

LG
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paps

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Re: Ehepaar Gehalt
« Antwort #1 am: 28. April 2010, 21:32:19 »

suchen sie nach "unterhaltsberechtigt" dann sollten genügend beiträge im Forum kommen.

Nach BGB ist ihr Mann ihnen und seinen leiblichen Kindern unterhaltsverpflichtet, wenn diese sich nicht selber unterhalten (im Sinne des Gesetzes) können.
Bei einem 400,- Job sollte sich an der Situation nichts ändern und es bleibt bei 3 Unterhaltsberechtigten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Hallihallo

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Re: Ehepaar Gehalt
« Antwort #2 am: 29. April 2010, 12:54:28 »

@paps

danke für die Antwort. Aber nach der Suche im Forum, habe ich eher gelesen, dass es auf den IV drauf ankommt. Klar entscheidet er das nicht nach Lust und Laune, aber nirgends steht, das wenn die Summe X Verdient wird, der jenige aus der Unterhaltberechtigung raus fällt.
Mein (also ich als Ehefrau) muss das meinen mitteilen, aber ich denke wenn ich nicht mehr als diese 900 Euro (sind ja glaube ich mehr) verdiene interessiert ihn das nicht.
Würde ja den netten Herrn anrufen, aber wie kommt das an, wenn ich direkt frag. Wenn der sagt ich falle weg und mein Mann muss dann mehr bezahlen, als ich am Ende raus habe, nützt das alles nichts. Klar möchte ich allein schon wegen meinen Gläubigern arbeiten gehen und Geld abführen. Nur ich werde dann die drei "erziehungsjahre" in Anspruch nehmen und dann richitg arbeiten gehen. (Sofern das mit einem dreijährigen Kind geht)

Vielleicht werde ich den IV mal anrufen und nachfragen und alles "wenn" ich Arbeit hätte. Aber am Ende sieht es so aus als hätte ich eine und würde die wegen der wegfallenden Unterhaltsberechtigung schmeissen. Was konkretes ist noch nicht in Sicht. Ichmuss auch erst die Betreuung unserer Tochter klären.

LG
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