Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 08. Februar 2010, 19:55:12

Titel: Eigenheimzulage
Beitrag von: benny0123 am 08. Februar 2010, 19:55:12
Hallo

wer weiß was mit der eigenheilzulage passiert die RSB ist seit letztes jahr erteil und es sind noch drei jahre eigenheimzulage vom finanzamt offen

geht das in die masse mit rein sprich zum Th ?????
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: Thommy_81 am 09. Februar 2010, 14:05:26
Hallo !!

Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht !

Wenn die Restschuldbefreiung seit letztem Jahr erteilt ist, bist du doch durch mit deiner Insolvenz!?! :dntknw:

Sprich keiner darf dir mehr was weg nehmen!

Oder bringst du was durcheinander!?

Gruß Thommy
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: benny0123 am 10. Februar 2010, 13:11:50
hey

ich habe letztes jahr die aufhebeung bekommen des meinte ich eigentlich ob die eigenheimzulage mit rein gehr oder dies nich so ist und die steuerrückerstattung ????


grüßle
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: paps am 10. Februar 2010, 18:59:25
Was ist mit dem geförderten Objekt?
Ist es in der Inso oder in der ZV, dürfte m.E. keine Eigenheimzulage mehr gezahlt werden.
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: benny0123 am 10. Februar 2010, 19:35:09
hey

das objetk ist nich in der masse drin da hat sich die bank gewehrt zum glück  :wink:

hat das mit dem was zu tun versteh ich net ?????
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: paps am 10. Februar 2010, 20:05:38
Eine der Grundlagen ist, dass das geförderte Objekt auch selbst bewohnt wird.

Bestehen Schulden beim FA würde mit diesen aufgerechnet werden.
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: benny0123 am 10. Februar 2010, 21:37:36
hey

in dem obejkt wohne ich und meine frau drin.

ob beim FA schulden sind normal nich

grüßle
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: ThoFa am 13. Februar 2010, 13:54:17
Hallo,

die Bank hat sich wahrscheinlich nicht gewehrt, sondern das Objekt ist so hoch verschuldet, dass der Insolvenzverwalter es aus der Masse freigegeben hat.

Eine Aufrechnung des Finanzamts ist nicht möglich (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ).

Insoweit sehe ich im Moment nichts, was gegen die Auszahlung der EHZ an Sie spricht.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: benny0123 am 14. Februar 2010, 13:17:45
hallo

das objekt war von anfang an  nicht in der inso drin es wurde nur das kfw gekündigt weil ich in der inso bin sonst nichst.

der th hat nix dazu bei getragen oder irgendwas geschrieben das dies aus der masse soll !!!

grüßle 
 
Titel: Re: Eigenheimzulage
Beitrag von: ThoFa am 14. Februar 2010, 13:59:34
Hallo,

das ginge nur, wenn Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind. Sind Sie es nicht?

MfG

ThoFa