Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 08. Februar 2010, 19:55:12
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Hallo
wer weiß was mit der eigenheilzulage passiert die RSB ist seit letztes jahr erteil und es sind noch drei jahre eigenheimzulage vom finanzamt offen
geht das in die masse mit rein sprich zum Th ?????
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Hallo !!
Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht !
Wenn die Restschuldbefreiung seit letztem Jahr erteilt ist, bist du doch durch mit deiner Insolvenz!?! :dntknw:
Sprich keiner darf dir mehr was weg nehmen!
Oder bringst du was durcheinander!?
Gruß Thommy
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hey
ich habe letztes jahr die aufhebeung bekommen des meinte ich eigentlich ob die eigenheimzulage mit rein gehr oder dies nich so ist und die steuerrückerstattung ????
grüßle
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Was ist mit dem geförderten Objekt?
Ist es in der Inso oder in der ZV, dürfte m.E. keine Eigenheimzulage mehr gezahlt werden.
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hey
das objetk ist nich in der masse drin da hat sich die bank gewehrt zum glück :wink:
hat das mit dem was zu tun versteh ich net ?????
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Eine der Grundlagen ist, dass das geförderte Objekt auch selbst bewohnt wird.
Bestehen Schulden beim FA würde mit diesen aufgerechnet werden.
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hey
in dem obejkt wohne ich und meine frau drin.
ob beim FA schulden sind normal nich
grüßle
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Hallo,
die Bank hat sich wahrscheinlich nicht gewehrt, sondern das Objekt ist so hoch verschuldet, dass der Insolvenzverwalter es aus der Masse freigegeben hat.
Eine Aufrechnung des Finanzamts ist nicht möglich (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ).
Insoweit sehe ich im Moment nichts, was gegen die Auszahlung der EHZ an Sie spricht.
MfG
ThoFa
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hallo
das objekt war von anfang an nicht in der inso drin es wurde nur das kfw gekündigt weil ich in der inso bin sonst nichst.
der th hat nix dazu bei getragen oder irgendwas geschrieben das dies aus der masse soll !!!
grüßle
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Hallo,
das ginge nur, wenn Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind. Sind Sie es nicht?
MfG
ThoFa