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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter  (Gelesen 4605 mal)

Kroesus

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Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« am: 16. Oktober 2011, 16:21:42 »

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand aus Erfahrung nachfolgende Sachverhalt erläutern:
Ich bin seit Mitte 2010 in Insolvenz (Regelinsolvenz). Meine Eigentumswohnung
(zur Hälfte mein Eigentum - die andere Hälfte Eigentum meiner Exfrau) wurde bereits
mehrmals zur Zwangsversteigerung gebracht - leider erfolglos.
Für die Eigentumswohnung fallen nun Kosten an, die ich dem Insolvenz zugesandt habe.
Nun erhalte ich vom Insolvenzverwalter einen Brief, in dem er mir mitteilt, dass er

- mein Miteigentum an der Eigentumswohnung aus der Insolvenzmasse freigibt,
- die Freigabe erfolgt, da die Eigentumswohnung wertschöpfend belastet ist,
- die Freigabe unter Berücksichtigung  des § 1179 a BGB erfolgt ist
- die Freigabe auch deshalb erfolgt ist, um die Belastung der Insolvenzmasse mit
  weiteren Masseverbindlichkeiten, insbesondere in Form von Grundsteuer, zu vermeiden.
Was bedeutet für mich dieser Vorgang?
Soll ich in Zukunft die Grundsteuer bezahlen, was gar nicht möglich ist (€ 1.000,- mtl.Rente
und fast € 500,- mtl. Beitrag zur privaten Krankenversicherung).

Die Sparkasse (Gläubiger) unternimmt seit Ende 2010 nichts mehr, um die Wohnung zu verkaufen.
Man sagte mir, dass man das Eigentum an einer Immobilie löschen könne und zwar durch schriftlichen
Verzicht und einer entsprechenden Eintragung ins Grundbuch. Ist das richtig? Mein Insolvenzverwalter
meint, das dies so ist, aber nicht im meinem Fall, da ich nicht alleiniger Eigentümer bin, sondern
die Hälfte meiner Exfrau gehört. Dann wäre das anders, er dürfe mich aber nicht beraten und gibt
mir leider keine weiteren Auskünfte.
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Kann mir jemand aus Erfahrung mitteilen, was ich jetzt
tun kann/darf/muß.?
Zunächst möchte mein Insolvenzverwalter von mir eine Kopie seines Schreibens als Empfangsbestätigung von mir unterschrieben zurück. Wäre dies eine Einverständserklärung oder kann er das alles ohne mein Einverständnis machen?
 

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Der_Alte

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2011, 19:39:46 »

Fangen wir hinten an:

Es ist ein Empfangsbekenntnis, also nur ein Zustellungsnachweis. Sie haben in der Sache kein Mitbestimmungsrecht, sondern der Treuhänder hat die Sache so verfügt.

Sie sind also wieder uneingeschränkt Eigentümer.

Ich nahme an, Sie wohnen in der Eigentumswohnung. Dann wohnen Sie ab jetzt eben mietfrei. Der Bank brauchen Sie nichts bezahlen, weil deren Forderungen Insolvenzforderungen sind. Ihre einzigen Kosten sind also die Hausumlage und die Grundsteuer, die bei solch einem Objekt ohnehin nicht hoch sein kann. Altforderungen gibt es dort nicht mehr, die sind alle zu Insolvenzforderungen geworden.

Warum wollen Sie dann die Wohnung aufgeben?
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Maurice Garin

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2011, 12:00:59 »

Man sagte mir, dass man das Eigentum an einer Immobilie löschen könne und zwar durch schriftlichen
Verzicht und einer entsprechenden Eintragung ins Grundbuch. Ist das richtig?

In diesem Fall nicht. Bei Eigentumswohnungen ist einer Aufgabe des Eigentums nicht möglich, unabhängig von etwaigen Miteigentümern.

Für die anfallenden Betriebskosten und Grdst. haften nach der Freigabe der ETW wieder Sie selber. D.h., wenn Sie das nicht bezahlen entstehen Neuschulden, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden.  Die Grundsteuern lasten auch auf der Immobilie, d.h., die Gemeinde könnte die Wohnung auch versteigern lassen. Was vermutlich aber auch nicht gelingen wird. So gesehen in der Tat eine blöde Situation.

Andererseits: Nebenkosten müssen Sie auch zahlen, wenn Sie irgendwo eine Wohnung mieten. Wenn das Einkommen dafür nicht reicht, sollten Sie mal die Möglichkeiten von Sozialhilfe, etc. prüfen.
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Kroesus

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2011, 13:59:54 »

Vielen Dank für die fundierten Antworten. Offensichtlich ist es so, dass durch die
sog.Freigabe der Eigentumswohnung nunmehr alle anfallenden Kosten der Wohnung wie z.B.
Grundsteuer, monatliches Hausgeld an die Hausverwaltung (zuletzt € 685,- mtl. -, es ist
ein Penthouse von ca. 230 qm in der Innenstadt) wieder zu meinen Lasten gehen. Diese
Kosten kann ich nicht mit meiner Rente und meinen hohen privaten Krankenversicherungskosten
- es verbleiben mir nur noch € 500,- mtl.) auf gar keinen Fall bezahlen.
Wenn das wirklich alles so ist, dann würden bei mir wieder hohe Schulden entstehen, da dann
wohl zwangsläufig dazu führen, dass mir die Restschuldbefreiung versagt wird. Das wäre eine
Zwickmühle aus der ich nicht mehr rauskommen. Dann wäre ja auch die ganze private Insolvenz
eine überflüssige Farce.
Noch eine Frage zu einem zweiten Thema. Der Insolvenzverwalter will und darf mich wohl nicht
beraten, aber er meinte, ich solle die Wohnung so schnell wie möglich verkauf. Würde ich ja
gerne tun, aber wer bestimmt dann den Verkaufspreis: Die Gläubigersparkasse oder ich?

Selbst einziehen in die Wohnung wie vorgeschlagen, würde ich ja gerne machen, kann aber die
hohen Nebenkosten nicht bezahlen. Aber einen Mieter hierfür würde man sicherlich leicht finden.
Darf ich denn die Wohnung vermieten?
 
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Maurice Garin

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2011, 15:36:13 »

dann wohl zwangsläufig dazu führen, dass mir die Restschuldbefreiung versagt wird.

Die Restschuldbefreiung wird wg. der Neuschulden nicht versagt. Aber Sie haben halt wieder neue Schulden, die Sie nicht bezahlen können.


Zitat
aber er meinte, ich solle die Wohnung so schnell wie möglich verkauf. Würde ich ja
gerne tun, aber wer bestimmt dann den Verkaufspreis: Die Gläubigersparkasse oder ich?


Da hat er natürlich Recht, aber was nützt es, wenn Sie keinen Käufer finden. Den Kaufpreis legen grds. Sie fest. Aber Sie brauchen eine Lastenfreistellung von der Bank. Und wenn die über die ETW abgesicherten Verbindlichkeiten höher sind, als der Kaufpreis, dann ist halt die Frage, ob die Bank diese Erklärung abgibt. Da müssen Sie die Bank mit einbeziehen, sonst wird das nix.

Zitat
Aber einen Mieter hierfür würde man sicherlich leicht finden.
Darf ich denn die Wohnung vermieten?
 Dürfen Sie und sollten Sie auch. Zumindest für die lfd. Kosten dürften die Mieteinnahmen ja ausreichen. Kann aber sein dass die Bank die Wohnung noch unter Zwangsverwaltung stellt.
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Achdujeh

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2011, 15:41:32 »

Wenn das wirklich alles so ist, dann würden bei mir wieder hohe Schulden entstehen, da dann
wohl zwangsläufig dazu führen, dass mir die Restschuldbefreiung versagt wird.
Das ist ein Ammenmärchen, das leider anscheinend unausrottbar herumkursiert. Neuschulden führen nicht zur Versagung der RSB!

Trotzdem ist die Situation natürlich unschön. Die Wohnung sollte also schnellstmöglich vermietet werden. Es sei denn, man kann sich mit der Gläubigersparkasse doch noch über einen Verkauf einigen.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

Kroesus

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2011, 14:18:23 »

Hallo,

vielen Dank für die informativen Antworten. Ich habe jetzt einiges besser
verstanden. Meine Situation mit der Eigentumswohnung ist also nicht sehr
lustig. Insbesonderw weil ich wohl völlig von der Bank abhängig bin, oder?
- Wenn ich verkaufen will, brauche ich eine "Lastenfreistellung" von der Bank.
- Wenn ich vermieten will, kann "es sein, dass die Bank die Wohnung unter
  Zwangsverwaltung stellt? Was bedeutet das? Wann darf das die Bank bzw.
  kann ich mich dagegen wehren?

Es kann doch nicht sein, dass ich in den nächsten Jahren wg. meiner finanziellen
Situation tatenlos zusehen muß, wie meine neuen Schulden wachsen und wachsen,
nur weil man mir verbietet, zu verkaufen bzw. zu vermieten.
Oder gibt es hier noch einen anderen Ausweg?

Da ich bald an kein " Recht" mehr glaube, noch eine eigentlich selbstverständliche
Frage - zumindest für einen normalen Menschen mit einem gesunden Rechtsgefühl: Meine
Ex-Ehefrau - der die Hälftre der Wohnung gehört - muß doch selbstverständlich die Hälfte
der neue entstehenden Schulden übernehmen? Oder gibt es mal wieder eine Ausnahmeregelung,
dass man nur mich hierfür haftbar machen kann?
übernehmen
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Achdujeh

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Re: Eigentumsweohnung - Freigabe durch Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 23. Oktober 2011, 15:01:41 »

- Wenn ich vermieten will, kann "es sein, dass die Bank die Wohnung unter
  Zwangsverwaltung stellt? Was bedeutet das?
Dass die Bank die laufenden Kosten an der Backe hat. Wogegen ich mich keineswegs wehren würde. Aber Banken haben meist keine Lust, als Immobilienverwalter zu agieren.

Es kann doch nicht sein, dass ich in den nächsten Jahren wg. meiner finanziellen
Situation tatenlos zusehen muß, wie meine neuen Schulden wachsen und wachsen,
nur weil man mir verbietet, zu verkaufen bzw. zu vermieten.
Oder gibt es hier noch einen anderen Ausweg?
Mir fällt keiner ein. Aber das Vermieten kann man dir natürlich nicht verbieten.

Da ich bald an kein " Recht" mehr glaube, noch eine eigentlich selbstverständliche
Frage - zumindest für einen normalen Menschen mit einem gesunden Rechtsgefühl: Meine
Ex-Ehefrau - der die Hälftre der Wohnung gehört - muß doch selbstverständlich die Hälfte
der neue entstehenden Schulden übernehmen?
Ja, natürlich.

FG Achdujeh
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