Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sisqo1212 am 06. Oktober 2011, 22:13:33

Titel: Ein weiterer Vergleich während der WVP?
Beitrag von: Sisqo1212 am 06. Oktober 2011, 22:13:33
Hallo!
Ich bin neu hier und fange mal ganz frech an mit Fragen stellen:
Ich bin seit Mai 2010 in der Insolvenz.
Gemacht habe ich das,da ich schwanger geworden bin und meinen Schuldenberg (aus mittlerweile geschiedener Ehe) nicht mehr abzahlen konnte. Mein neuer Partner (und Vater des Kindes)hat mich darin sehr bestärkt.
Nun haben wir mittlerweile zwei Kinder.
Mein Freund würde nun gerne bauen, da er ein Grundstück hat.
Aber allein bekommt er keinen Kredit.
Nun habe ich gehört, dass es Möglichkeiten gibt, während der WVP erneut einen Vergleich anzustreben, eventuell auch von einer dritten Person.
Was ist da dran? Könnte mein Freund einen Vergleich anstreben,damit ich eher aus der Insolvenz komme?
Wer weiß Rat???
Titel: Re: Ein weiterer Vergleich während der WVP?
Beitrag von: Fallera am 07. Oktober 2011, 07:09:00
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? Aufgehoben und WVP oder noch im laufenden Verfahren?

Im laufenden Verfahren sind Vergleiche nicht vorgesehen. In der WVP sieht es anders aus, allerdings setzt das die Zustimmung ALLER Insolvenzgläubiger voraus. Die Gerichts- und Verfahrenskosten müssen zudem vollständig beglichen werden.

BGH, Beschluß vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04.
"Werden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase die Verfahrenskosten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt, ist auf Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen."

In der WVP können Sie sich mit den Tabellengläubigern einigen und deren Erledigungsvermerke dem Insolvenzgericht (nicht dem TH) vorlegen und einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stellen.

Auch nach vorzeitiger Beendigung bleibt die "Insolvenz" noch 3 Jahre in der Schufa stehen. In dieser Zeit werden Sie keinen Kredit von einer seriösen Bank erhalten. Schon gar nicht für einen Baukredit.