"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Einblick in Insoakte – Was tun? Niedrige Verfahrenskosten festgestellt  (Gelesen 1563 mal)

timon28

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40

Hallo an alle,

Ich war heute los und hab Einblick in die Insoakte bekommen. Das ging recht problemlos, allerdings waren die Mitarbeiterinnen, naja, „diese Auskünfte bekommen sie auch beim TH“. Die allerdings sind recht spärlich und von dort auch nicht zu meiner Zufriedenheit. Das nur am Rande.

Ich hab also festgestellt, dass der TH von Beginn an so einige Tausender bekommen hat, von denen bisher nichts an Gericht, bzw. Gläubiger weitergeleitet wurde. Das heißt, der TH „sitzt“ auf rund 5einhalb-tsd Euronen. Zusätzlich hat er in diesem Jahr von mir 120 Euro bekommen aus der Steuererstattung für 2012, die ich anteilig an den TH geleitet hatte (120 Euro für Jan-März 2012), und das sogar ohne Nachtragsverteilung.

An die Gläubiger wurde nichts quotal ausgezahlt, weil die Verfahrenskosten noch nicht beglichen wurden. Gerichtliche und TH-Kosten wurden im übrigen gestundet. Auch auf die Frage, wie sich das jetzt verhält (muss nicht trotz Stundung an die Gläubiger ausgezahlt werden?) bekam ich keine Antwort. Dies könne der TH beantworten. Nur, bezüglich dieser Frage bekomme ich keine Antwort vom TH. Das könnte im Extremfalle bedeuten, dass der TH bis Ende der WVP, Erteilung der RSB, die von mir monatlich erhaltenen Gelder einbehält.

Und dann bekam ich die Verfahrenskosten genannt. Diese betragen zu meiner Überraschung „bloß“ 172 Euro. Angeblich inklusiv TH-Kosten. Aber die betragen ja 119 Euros pro Jahr (inklusiv Märchensteuer), auch gestundet (könnten eventuell in Raten von 10 Euro pro Monat beglichen werden, oder von der jährlichen Steuererstattung).

Da ich ja schon 120 Euro aus der Steuererstattung an den TH bezahlt habe, könnte der TH diese doch entweder auf seine eigenen Kosten buchen? Oder anteilig auf die gerichtlichen Kosten buchen? Geht das trotz Stundung? Sollte doch klappen.

Und ich könnte jetzt auf die Idee kommen, trotz Stundung diese gerichtlichen Kosten bei Gelegenheit vorab auszugleichen. Denn Möglichkeiten dazu gibt’s, das Geld zusammenzubekommen. Dann wären die Verfahrenskosten erledigt. Was haltet ihr davon?
Wobei ich beim Gericht nicht gefragt hab, ob da jährlich etwas dazu kommt.
Denn ich möchte trotz Stundung zum Ende der WVP nicht auf Hunderten, oder gar Tausend Euros Verfahrenskosten sitzen, die ich womöglich dann in Raten begleichen müsste

Und insgesamt sind, wenn man die Verfahrenskosten von den monatlich eingenommenen Geldern abzieht, zu jetzigen Zeitpunkt ca. 26% der Schuldsumme beim TH durch die monatlichen Pfändungen zusammengekommen. Zum Ende des Jahres sollten es dann ca. 31% sein.

Wegen der Verfahrenskosten und der quotalen Jahresauszahlung könnte ich ja auch noch ein Schreiben an den TH aufsetzen. (ich mach so etwas nur noch per Brief oder per Mail, sogar Mails von mir werden beantwortet, da kann ich im Zweifel jeden Kontakt auch nachweisen)

Vielen Dank für eure Meinung und Antworten

Viele Grüße
Timon28
Gespeichert
Verbraucherinso Beginn Januar 2011
Ankündigung RSB Februar 2012
Aufhebung Inso-verfahren März 2012
Beginn WVP März 2012
Laufzeit Abtretung 14. Jan 2011 - Jan 2017
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181

Dann wären die Verfahrenskosten erledigt. ---- Zum Ende des Jahres sollten es dann ca. 31% sein ---- Was haltet ihr davon?


- Nicht viel. Die Vergütung des TH sowie die gestundeten Verfahrenskosten werden vorrangig aus dem pfändbaren Bezügen und den sonstigen Leistungen bereinigt. Diese brauchen also dann nicht (nochmals) gezahlt werden, wenn dem TH in der WVP aus Gelder aus Lohnpfändungen zufließen

Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen,  s o f e r n   die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten …. berichtigt sind.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

timon28

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40

Hallo Feuerwald

"Dann wären die Verfahrenskosten erledigt. ---- Zum Ende des Jahres sollten es dann ca. 31% sein ---- Was haltet ihr davon?

- Nicht viel. Die Vergütung des TH sowie die gestundeten Verfahrenskosten werden vorrangig aus dem pfändbaren Bezügen......."

die Begründung kann ich nachvollziehen. Nur... bisher sind, vermutlich wegen der Stundung noch keine Verfahrenskosten beglichen worden aus den durch Pfändung erlangten Beträgen (immerhin rund 5 1/2tsd). Diese sollen dann wohl zum Ende der WVP mit Erteilung der RSB ausgeglichen werden

Andererseits: Anfang des Jahres ist mir von einem Gläubiger glaubhaft zugetragen worden, dass er um Aufgabe der Bankverbindung gebeten wurde, eben zwecks Ausschüttung eines Betrags aus den erlangten Beträgen.
Dies hat er auch getan, und nach einigen Monaten ohne einen Geldeingang, fragte ich dann beim TH schriftlich nach einer erfolgten Ausschüttung. Welche dann negativ beantwortet wurde, weil "es erfolgte keine Ausschüttung, da die Verfahrenskosten nicht beglichen wurden".

*hm* Wozu dann die Frage nach der Bankverbindung an den Gläubiger? Wozu das ganze, wenn beim TH intern eventuell feststeht, dass die Verfahrenskosten erst mit der RSB beglichen werden?

Mir ist seitens des TH bisher auch keine Meldung über eine Verwendung der Beträge zugegangen

Übrigens erscheinen mir die Verfahrenskosten i.H. v. rund € 170 etwas gering, aber anzweifeln werd ich das ja kaum

Gruß
Timon28
Gespeichert
Verbraucherinso Beginn Januar 2011
Ankündigung RSB Februar 2012
Aufhebung Inso-verfahren März 2012
Beginn WVP März 2012
Laufzeit Abtretung 14. Jan 2011 - Jan 2017
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz