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Autor Thema: Regelinsolvenz und Nebenerwerb anmelden???  (Gelesen 1732 mal)

bubblesylvi

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Regelinsolvenz und Nebenerwerb anmelden???
« am: 28. Juli 2013, 13:28:19 »

Hallo an Alle,

ich weiß, dass man in der Wohlverhaltensperiode auch wieder eine Selbstständigkeit aufnehmen darf. Nun ist aber mein Problem, dass ich damit nicht viel Gewinn erwirtschaften kann bzw. auch nicht will.

Zu dem Sachverhalt: ich bin seit 2009 in der Insolvenz. Seitdem war ich zwar immer berufstätig, aber leider hat das Einkommen nie gereicht um aus Alg 2 heraus zu kommen. War also immer Aufstocker. Dadurch, dass ich alleinerziehend mit 3 kleinen Kindern bin, konnte ich nie in Schichten arbeiten und bekam meist nur Aushilfsjobs. Letztes Jahr hatte ich meinen psychischen Tiefpunkt mit Nervenzusammenbruch, Klinikeinweisung und was alles so dazu gehört. Aufgrund der vielfältigen Diagnosen und Berichte der Ärzte, bin ich jetzt vorerst auch beim Jobcenter aussortiert. Ich weiß selbst, dass eine Arbeitsaufnahme mich sofort wieder ins Aus schießen würde. Darüber ist auch mein Insolvenzverwalter informiert.

Nun habe ich aber ein jahrelang in Vergessenheit geratenes Hobby wieder entdeckt, und zwar das Nähen. Es beruhigt mich ungemein und das kreative Arbeiten macht mir auch viel Freude. Nun wurde ich schon öfters angesprochen ob ich nicht auch für andere Nähen könnte. Klar, würde ich gern...allerdings, wenn sich das häuft, ist es ein Gewerbe. Und für ein richtiges Einkommen würde es nie reichen, da ich auch nicht einschätzen kann, wann ich durch meine Kinder Zeit dafür habe und vor allem wie es mein Zustand zulässt. Manchmal nähe ich wochenlang nicht.

Wenn ich vom Finanzamt ausgehe, müsste ich es eher als Liebhaberei einstufen  :gruebel:. Aber ist das in der Wohlverhaltsperiode so möglich?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Oder ob ich es vielleicht in dieser Phase ganz sein lassen sollte.
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Insokalle

Re: Regelinsolvenz und Nebenerwerb anmelden???
« Antwort #1 am: 28. Juli 2013, 18:54:34 »

Über die rechtlichen Probleme wurden hier schon zur Genüge diskutiert.
Deswegen und angesichts Ihrer Infos zur Situation würde ich es wahrscheinlich eher sein lassen.

Bevor jmd. einen Versagungsantrag wegen unzureichender Bemühungen um einen Arbeitsplatz stellt, wäre mögl. über eine ärztliche Berufsunfähigkeitsbescheinigung nachzudenken, wenn nicht schon vorhanden.
Besteht Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?

Zur Liebhaberei im steuerlichen Sinne gehört eine Tätigkeit nicht deshalb, weil man sie gerne macht. Dazu gehört mehr und anderes, nämlich zB anhaltende Verluste, keine Gewinnerzielungsabsicht usw. Sie wollen aber doch gerade was dazuverdienen.

Gespeichert
 

bubblesylvi

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Re: Regelinsolvenz und Nebenerwerb anmelden???
« Antwort #2 am: 30. Juli 2013, 00:01:50 »

Danke für deine Antwort.

Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente habe ich wahrscheinlich nicht. Wenn dann eher auf Erwerbsminderungsrente. Aber meinen Beruf (Bürokauffrau) kann ich ja immer noch ausüben, wenn es mir meine Gesundheit erlaubt. Dadurch bekomme ich auch keine Berufunfähigkeitsbescheinigung. Und um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss meine Erkrankung länger als ein Jahr bestehen und kaum Chance auf Besserung sein. Das ist bei psychischen Erkrankungen schwierig.

Die gesamte Situation ist so komplex, da sie hauptsächlich durch meine privaten Probleme hervorgerufen wird und wurde. Mein mittlerer Sohn ist selbst psychisch krank. Ich hoffe natürlich, dass ich irgendwann wieder in meinem Leben so Arbeiten kann wie früher. Im Moment bin ich manche Tage froh, wenn ich einkaufen kann.

Die Gesamte Problematik war jedoch schon bei Insolvenzeröffnung bekannt und mir wurde von seitens des Insolvenzverwalters gleich gesagt, dass es hier auf eine Nullinvolvenz hinausläuft und er aufgrund meiner Situation auch keinen Druck bezüglich Arbeitsbemühungen machen wird. Versucht habe ich es trotzdem, mit bekanntem Ausgang...
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