Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: marko am 06. Mai 2009, 18:31:57
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Hi,
wie in einem anderen Thread bereits erzählt, bin ich jetzt Reschschuld befreit.
Schön.
Ich habe mir jetzt wegen Wohnungswechsel eine Schufaüberblick holen mussen.
Da steht natürlich der Eintrag, dass mir RSB erteilt wurde.
Allerdings steht da immer noch ein Eintrag von einem Gläubiger, der auch in dem Insolvenzantrag angegebn wurde.
Zwar steht zu diesem Eintrag auch, dass bereits erledigt ist (mit dem Datum der RSB-Erteilung) aber da dieser Gläubiger diese Förderung damala habe titulieren lassen, wird der Eintrag erst nach drei Jahren zusammen mit dem Eintrag von RSB-Erteilung von meiner Schufaauskunft gelöscht werden. Das sagt zumindest der Schufa.
Ist das richtig so?
Gruß
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Hallo,
da sagt die Schufa was richtiges.
LG
MissTraut
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Ähm, ob das "richtig" ist, sei dahingestellt.
Zumindest steht es so in den AGB der Schufa. :heulen:
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Paps,
danke für die Antwort.
Finde ich echt eine Schweinerei diese Regelung.
Am Liebsten möchte ich mich wieder verschulden. looooooooool !!!!!!!!! [War spass gemeint.] :lollol:
ciao
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Sie dürfen doch.
Wo ist das Problem?
Allerdings kann ein erneuter Inso-Antrag erst in 10 Jahren gestellt werden.
Insofern sollte man sich schon überlegen, welche Art von Neuschulden man aufnimmt und ob diese auch zu bewältigen sind. :whistle:
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Ich habe doch geschrieben, das war "SPASS GEMEINT".
:wink:
Gruß
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Ist der :whistle: ein ernstzunehmender Smiley?
(http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a065.gif)
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:lollol: :lollol: :lollol: