Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: marko am 06. Mai 2009, 18:31:57

Titel: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: marko am 06. Mai 2009, 18:31:57
Hi,
wie in einem anderen Thread bereits erzählt, bin ich jetzt Reschschuld befreit.

Schön.

Ich habe mir jetzt wegen Wohnungswechsel eine Schufaüberblick holen mussen.

Da steht natürlich der Eintrag, dass mir RSB erteilt wurde.

Allerdings steht da immer noch ein Eintrag von einem Gläubiger, der auch in dem Insolvenzantrag angegebn wurde.
Zwar steht zu diesem Eintrag auch, dass bereits erledigt ist (mit dem Datum der RSB-Erteilung) aber da dieser Gläubiger diese Förderung damala habe titulieren lassen, wird der Eintrag erst nach drei Jahren zusammen mit dem Eintrag von RSB-Erteilung von meiner Schufaauskunft gelöscht werden. Das sagt zumindest der Schufa.

Ist das richtig so?

Gruß
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: MissTraut am 06. Mai 2009, 19:53:57
Hallo,

da sagt die Schufa was richtiges.

LG
MissTraut
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: paps am 06. Mai 2009, 23:39:48
Ähm, ob das "richtig" ist, sei dahingestellt.
Zumindest steht es so in den AGB der Schufa.  :heulen:
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: marko am 07. Mai 2009, 00:02:56
Paps,

danke für die Antwort.

Finde ich echt eine Schweinerei diese Regelung.

Am Liebsten möchte ich mich wieder verschulden. looooooooool !!!!!!!!! [War spass gemeint.]  :lollol:


ciao
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: paps am 07. Mai 2009, 00:05:44
Sie dürfen doch.
Wo ist das Problem?

Allerdings kann ein erneuter Inso-Antrag erst in 10 Jahren gestellt werden.
Insofern sollte man sich schon überlegen, welche Art von Neuschulden man aufnimmt und ob diese auch zu bewältigen sind.  :whistle:
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: marko am 07. Mai 2009, 00:13:20
Ich habe doch geschrieben, das war "SPASS GEMEINT".

 :wink:
Gruß
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: paps am 07. Mai 2009, 19:17:25
Ist der  :whistle: ein ernstzunehmender Smiley?


(http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a065.gif)
Titel: Re: Eine Frage zum Schufaeintrag nach Erteilung der RSB
Beitrag von: foxtra am 08. Mai 2009, 20:04:20
 :lollol: :lollol: :lollol: