Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Zwiebel am 06. September 2008, 14:04:39
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Hallo,
habe in einer anderen Anfrage bereits mitgeteilt,dass ich seit April 2006 in der Regelinsolvenz bin, und weiß seit wenigen Minuten dank eures Forums, dass im Dezember 2007 der Schlusstermin war, ich mich somit in der Wohlverhaltensperiode befinde.
Kommunikation ist alles!!!!!!! Bis dahin habe ich nicht einmal gewusst, das dieser Werdegang im Insolvenzverfahren ein ganz normaler ist.
Habe eher beim Lesen einiger anderer Forenbeiträge immer so ein bisschen dolle das Gefühl von ganz enormer Dummheit verspürt!!!!
Was darf ich eigentlich an Information von meinem TH erwarten, warum habe ich immer wieder das Gefühl, das wenn ich mich mit Fragen an seine Kanzlei wende, es niemanden interessiert.
Warum bekomme ich dann aber vom IG ein Schreiben, "der TH hat ihnen mitgeteilt, das ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme?"
Warum erklärt er mir aber nachdem ich ihn ärgerlich angerufen habe, "soll ich nicht so ernst nehmen, die vom Gericht übertreiben immer ein bisschen?
ER ist der Herrgott, er wird grünes oder rotes Licht geben was die RB angeht, oder bin ich hier auf dem falschen Dampfer?
Hätte ich die Wahl, ich würde ihn wegen Befangenheit ablehnen.
Gruß
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Hallo,
na da seien Sie mal froh, dass Sie nicht die Wahl haben. Ihr "Befangenheitsantrag" würde noch Jahre später für Gelächter im Gericht sorgen.
Nicht Ihr TH sondern die Gläubiger können einen Antrag auf Versagung der RSB stellen. Ihnen muss einfach klar sein, dass der TH nicht Ihr Berater ist.
MfG
ThoFa