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Autor Thema: eingeklagte Sozialleistungen  (Gelesen 1607 mal)

frankenfurter

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eingeklagte Sozialleistungen
« am: 23. Dezember 2009, 12:52:55 »

Hallo,

erstmal Kompliment für das Forum, soviele Informationen wie hier habe ich auch nach langer Suche bei Google nicht gefunden.

Bei mir läuft die WV seit Mai 2009, Regelinsolvenz. Bei mir ist es so, dass ich Harz 4 bei der ARGE beantragt hatte und mich seit
ca. einem Jahr deswegen rumstreite. Im neuen Jahr wird der Fall durch das Sozialgericht entschieden. Ich gehe davon aus, dass
das  Sozialgericht zu meinen Gunsten entscheiden wird. Wie wird dann diese Einnahme im Rahmen der Ins betrachtet? Als
Sozialleistung ist das ja pfändungsfrei oder?

Danke für Antworten
Gespeichert
 

paps

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Re: eingeklagte Sozialleistungen
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2009, 19:12:48 »

Die Leistungen sind nur insoweit pfändungsfrei, als Sie den Pfändungsfreien Betrag nicht übersteiegen.
Die Nachzahlung ist auf die entsprechenden Monate zu verteilen und jeder Monat für sich pfändungsrechtlich zu betrachten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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