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Autor Thema: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung  (Gelesen 4236 mal)

Fenchurch

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Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« am: 19. April 2014, 09:18:19 »

Liebe Ostergrüße an alle!
Meine Insolvenz ist schon seit dem letzten November beendet. Ich habe die Restschuldbefreiung bekommen. Ich habe mich allerdings geweigert, die letzte Pfändung zu überweisen, weil das Ende der Abtretung, also der taggenaue Ablauf der sechs Jahre, am 20.11. war. Mein Gehalt wurde aber wie üblich zum Monatsende überwiesen. Ich habe mit Hilfe der Infos hier argumentiert, dass ich bis zu diesem Tag kein pfändbares Einkommen erzielt habe. Der IV argumentiert, Zitat "Zum Pfändungsbetrag für November 2013: Da die Laufzeit der Abtretungserklärung am 20.11.203 geendet hat, unterliegt der anteilig bis dahin entstandene Pfändungsbetrag noch der Abtretung. Dass sich dieser Anteil bei Ihnen erst am Ende des Monats – nämlich nach Auszahlung des Gehalts – errechnen lässt, spielt dabei keine Rolle, da der Anspruch bereits entstanden ist. Folgt man hingegen Ihrer Argumentation, bedeutet dies, dass für den ganzen Monat gepfändet werden könnte, würde das Gehalt bereits am Anfang des Monats im Vorfeld ausbezahlt werden auch wenn die Laufzeit beispielsweise schon am Zweiten eines Monats endet."
Das Gesetz ist doch aber eindeutig formuliert? Ich habe in einem Forum für Rechtspfleger viele Einträge gefunden, die darauf schließen lassen, dass die guten Leute dort selbst total unsicher sind und die anteilige Pfändung mal ja, mal nicht durchgeführt wird.
Jedenfalls weiß ich im Moment nicht weiter und ich frage mich, was mir nun überhaupt noch passieren kann. Nachdem ich meine Restschuldbefreiung in der Tasche habe, hat der IV doch nichts mehr zu sagen, oder? Oder soll ich des lieben Friedens willen den Rest überweisen?
« Letzte Änderung: 19. April 2014, 10:53:43 von Fenchurch »
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HausH

Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #1 am: 19. April 2014, 11:17:12 »

 :hi:,

na dann erstmal glückwunsch.

um wieviel geht es denn?

gruß HausH
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Fenchurch

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Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #2 am: 19. April 2014, 13:45:29 »

Danke!
Es geht um ca. 500 Euro (ich geh mal davon aus, dass das Weihnachtsgeld mit gepfändet wird).
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HausH

Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #3 am: 19. April 2014, 14:19:08 »

 :hi:,

hmm, ist ne Stange Geld. Ich selbst (ich kann nur über mich reden), würde vermutlich den Weg der Konfrontation gehen...so bin ich halt  :biggrin:

Ich hab in meiner Insolvenz auch mitbekommen das IV er, oder deren Angestellte, nicht immer wissen was sie tun, wenn man dann hartnäckig ist lohnt es sich meistens. auch auf die Gefahr hin das sie dich als querolant beschimpfen. Meine Kaution wurde mir z.B. beim Umzug weggenommen, da aber meine Frau und ich Mieter waren, war ich der Meinung das die Kaution jedem hälftig gehört. Das haben die inzwischen eingesehen, nur hälftig ist bei denen nicht 50 %...da muss ich nochmal ganz von vorne anfangen um denen das zu erklären (Grundrechnen).

Wenn der IV jedoch recht hat, dann wären es mir die 500 € wert, ich würde mir aber schriftlich geben lassen das dann schluss ist, eventuell fragen ob man in 2 mal zahlen kann.

Und...es soll unternehmen geben die alte Forderungen aufkaufen und sich dann bei den Leuten melden, nach dem Motto wir versuchen es mal...bloss nicht einschüchtern lassen.

gruß von HausH

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Der_Alte

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Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #4 am: 19. April 2014, 14:47:02 »

Da es sich um eine bisher nicht geklärte Frage handelt könnte man sich ja auch mal vor Gericht darüber streiten. Soll er doch klagen, mal sehen wie das Prozeßgericht es sieht.
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Fenchurch

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Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #5 am: 19. April 2014, 20:41:15 »

Das würde ich furchtbar gern machen, aber wenn ich verliere, sitze ich ja wohl mit den ganzen Gerichts- und Anwalts kosten da. Leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung.
Ich werde jetzt mal ganz cool abwarten, was für ein Schreiben als nächstes kommt, die bisherigen waren nicht besonders eindrucksvoll oder gar einschüchternd.
Erstmal vielen Dank für die Beiträge und fröhliches Eiersuchen!

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Der_Alte

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Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #6 am: 20. April 2014, 13:39:04 »

So teuer ist es gar nicht. Bei einem Streitwert von 500 € bekommt der gegnerische Anwalt knapp 159 €, dazu kommen noch 105 € Gerichtskosten. Das finde ich zunächst überschaubar.

Aber schon richtig, ich würde auch erst mal abwarten, was kommt. Und erst bei einer Klage des TH müsste man sich letztlich entscheiden, wo es langgehen soll.
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Fenchurch

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Re: Einknicken oder auf mein Recht pochen? Letzte Pfändung
« Antwort #7 am: 21. April 2014, 11:04:52 »

Guten Morgen,
ich habe eben noch eine super interessante Stelle gefunden:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-treuhaender-ist-fuer-klagen-gegen-den-insolvenzschuldner-regelmaessig-nicht-legitimiert_048822.html

Nach dieser Entscheidung kann ich mich wohl beruhigt zurücklehnen, wie?

Liebe Grüße!
« Letzte Änderung: 21. April 2014, 19:51:28 von Fenchurch »
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