Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Frank1968 am 13. März 2009, 18:02:21

Titel: Einkommenserstattung direkt an TH ?
Beitrag von: Frank1968 am 13. März 2009, 18:02:21
Hallo,

ich bin seit 11/2007 in der Privaten Inso und habe vor kurzen meinen Eiksterstattung für 2007 vom FA erhalten wobei die Gutschrift an den TH gehen soll. Ist dieses korrekt?? Ein Großteil der Erstattung beruht auf mehrkilometer Arbeitsweg.

Habe ich einen Anspruch auf einen Teil davon?? Schließlich bin ich ja mit den Geldern aus meinem laufenden Lohn in Vorleistung gegangen.

Danke im voraus

Frank

Titel: Re: Einkommenserstattung direkt an TH ?
Beitrag von: Feuerwald am 13. März 2009, 21:09:11
"ich bin seit 11/2007 in der Privaten Inso"

-> es gibt eigentlich keine "Private InsO". Es gibt ein(Verbraucher-)Insolvenzverfahren und bei natürlichlichen Personen ein paralleles Restschuldbefreiungsverfahren.

Die Steuererstattung fällt in der Zeit des Insolvenzverfahrens als Vermögen in die Insolvenzmasse und ist verloren.

Das ändert sich jedoch für die Zeit nach Aufhebung des Insolenzverfahrens (sog. Wohlverhaltensphase im Restschuldbefreiungsverfahren) bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.  In diesem Zeitraum hat der Treuhänder dann keinen Zugriff mehr auf die Steuererstattung.