Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Amy am 03. Januar 2016, 13:51:05
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Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage an die Gemeinschaft.
Meine PI endet am 04.03.2015 mit vorraussichtlicher RSB.
Ich wurde auch aufgefordert Erstattungen aus Kirchensteuer u.s.w. aus der Einkommenssteuer abzutreten.
Ich hatte jedes Jahr meine Einkommenssteuer online ausgefüllt und an das Finanzamt gesendet.
Als Empfänger des Ergebnisses wurde der Treuhänder angegeben. Bei den Berechnungen müsste ich jedes mal nachzahlen.
Ich hatte jedoch weder vom Finanzamt noch vom Treuhänder eine Aufforderung erhalten.
Sollte ich nun mal beim Treuhänder oder beim Finanzamt vorsichtig nachfragen ?
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Meine PI endet am 04.03.2015
Was genau ist hiermit gemeint?
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"wird die Restschuldbefreiung nach § 291 InsO angekündigt, wenn der Schuldner in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 Ins0 nicht vorliegen. Darüber hinaus wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen und der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist. Hinsichtlich der bis zur Verfahrensaufhebung entstehenden Steuererstattungsansprüche aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wird die Nachtragsverteilung nach § 203 InsO angeordnet. Die Gläubiger erhielten eine Quote von 3,636 %. In der Wohlverhaltensperiode gibt es voraussichtlich auch eine Quote.Das Restschuldbefreiungsverfahren dauert noch bis zum 04.03.2016."
Durch die Steuerklassen meiner Frau (ebenfalls in der PI gleicher Treuhänder) und mir III/V hätten wir jedesmal nachzahlen müssen.
Jedoch weder vom Finanzamt oder vom Treuhänder keine Rückmeldung erhalten.
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Also war's, wie vermutet ein Schreibfehler. Gemeint war 4.3.2016.
Wenn wir jetzt noch das Datum des Briefes erfahren, aus welchem das Zitat stammt, kommen wir vielleicht einen Schritt weiter.
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Brief stammte von Juni 2013
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Dann sind Sie seit 06/2013 in der Wohlverhaltensperiode, und mit der Steuererklärung für zumindest ab 2014 hat der Treuhänder nichts mehr am Hut.
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Ich wurde auch aufgefordert Erstattungen aus Kirchensteuer u.s.w. aus der Einkommenssteuer abzutreten.
Um meinen Vorredner zu zitieren: Was genau ist hiermit gemeint?