Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: HausH am 03. Juli 2013, 10:13:15

Titel: Einkommenssteuer 2012/Guthaben/jetzt Umbuchung
Beitrag von: HausH am 03. Juli 2013, 10:13:15
guten Tag,

ich habe mal ein paar Fragen, irgendwie finde ich im Forum nicht das passende zu meinem Fall.

Privatinsolvenz oktober 2011 eröffnet, seit 3/2013 in der Wohlverhaltensphase

Grund für die Insolvenz war eine vorhergegangene Selbständigkeit, Schulden an Krankenkassen/Ehemaligen Mitarbeitern gab es nicht.
Nur das Finanzamt ist ein Gläubiger, hier sind es Einkommenssteuern und Umsatzsteuern gewesen aus 2009.

Seit Anfang 2010 habe ich einen festen Job, bei mir wird zur Zeit monatlich ca. 60 € an den Treuhänder überwiesen (verheiratet/2 Kids).

Die Einkommenssteuererklärungen von 2010 und 2011 gingen an den Treuhänder(soweit ich weiß). Die von 2012 weißt jetzt ebenfalls ein guthaben aus, es kam jedoch eine Umbuchungsmitteilung vom Finanzamt. Die haben mein guthaben umgebucht auf EKST 2009 und UST. 2009.

Ich stelle mir jetzt die Frage, dürfen die das wenn ich mit meiner Frau zusammen veranlagt bin (sie hat aber kein einkommen)?
Meine Frau war nicht selbständig und hat mit meiner Insolvenz insoweit nichts zu tun.

Wie sieht das im nächsten Jahr aus? Ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen, es gab keinen Nachverteilungsbeschluss...

gruß von HausH

Titel: Re: Einkommenssteuer 2012/Guthaben/jetzt Umbuchung
Beitrag von: Der_Alte am 03. Juli 2013, 13:57:21
Das Finanzamt darf in der WVP mit alten Steuerschulden gleich welcher Art aufrechnen, das ist vom Bundesfinanzhof so entschieden.
Wenn Teile der Steuererstattung Ihrer Frau aufgrund eigener Steuerzahlungen zustehen würden, könnte sie entsprechend die Aufteilung beantragen und nur Ihr Anteil dürfte verrechnet werden.
Da, wie Sie schrieben, Sie der alleinige Steuerzahler waren, steht Ihrer Frau auch keine Rückerstattung zu und alles kann auf Ihre Steuerschuld verrechnet werden.
Das darf das Finanzamt bis zur vollständigen Schuldentilgung bzw. bis zur Erteilung der RSB.