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Autor Thema: Einkommenssteuererklärung 2010/ 2011  (Gelesen 2177 mal)

aragon1973

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Einkommenssteuererklärung 2010/ 2011
« am: 28. April 2012, 09:28:07 »

Hallo Zusammen,

zunächst einmal ein dickes Lob für das wirklich tolle Forum! :thumbup:
Zum Sachverhalt:

Ich befinde mich seit dem 22.06.2010 in der WP un habe im letzten Monat die Steuererklärung für
das Jahr 2010 und 2011 eingereicht.
Die Erstattung für das Jahr 2011, so wie ich es hier im Forum gelesen habe, darf ich behalten.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf das Jahr 2010, denn in meinem Aufhebungsbeschluß vom 22.06.2010 steht folgendes:

Hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird, soweit der die Erstattung begründete Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist, die Nachtragsverteilung angeordnet.
Hiervon erfasst sind Ansprüche aus den vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bereits abgelaufenen Kalenderjahren.

Wenn ich das nun richtig deute, müsste die Steuererstattung für 2010 auch an mich gehen, oder versteh ich das ganz falsch?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
« Letzte Änderung: 28. April 2012, 09:58:00 von aragon1973 »
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Der_Alte

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Re: Einkommenssteuererklärung 2010/ 2011
« Antwort #1 am: 28. April 2012, 10:17:33 »

Ich verstehe es so, dass die Erstattungsansprüche für das Jahr 2010 zu teilen sind. Bis zur Aufhebung am 22.6.2010 sind die Ansprüche noch im eröffneten Verfahren entstanden und unterliegen der bereits angeordneten Nachtragsverteilung. Man kann das jetzt spitz nach Tagen ausrechnen oder einfach die Hälfte an den Treuhänder überweisen. Eine Kopie des Steuerbescheids an den Treuhänder, damit er auch selbst nachrechnen kann.
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aragon1973

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Re: Einkommenssteuererklärung 2010/ 2011
« Antwort #2 am: 28. April 2012, 10:24:37 »

Vielen Dank für die Antwort! Grundsätzlich ist mein Verständnis das Gleiche, nur finde ich den Nachsatz: Hiervon erfasst sind Ansprüche aus den vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bereits abgelaufenen Kalenderjahren.
Meines Erachtens nach schließt dieser Schlusssatz angefangene Jahre aus und somit das Jahr 2010.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Einkommenssteuererklärung 2010/ 2011
« Antwort #3 am: 28. April 2012, 10:43:39 »

Könnte man so interpretieren, wäre mir aber nicht eindeutig genug. Ich würde das Gericht um Klarstellung bitten, dann ist es nicht angreifbar, sollte der Treuhänder oder ein Gläubiger es anders sehen.
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