Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: micha1975 am 25. März 2011, 10:35:08

Titel: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: micha1975 am 25. März 2011, 10:35:08
Hallo zusammen! Eine Frage hätte ich noch. Ich bin seit 2009 in privater Insolvenz. Das Verfahren wurde am 07.01.2011 geschlossen und mit gleichem Tag begann meine Wohlverhaltensperiode. Eine Nachtragsverteilung wurde vom Amtsgericht angeordnet, sodass die Einkommensteuererstattungen für 2009 u. 2010 weg waren. Was ist aber jetzt mit der Erstattung für 2011!?! Ist die auch komplett weg, oder nur zum Teil? 1:11? Bitte um Eure Hilfe! Danke!!!
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Fallera am 25. März 2011, 10:52:30
Wenn das Verfahren am 07.01.2011 abgeschlossen wurde, verbleibt die Erstattung für 2011 bei Ihnen! WEgen einer Woche wird hier keine Aufteilung stattfinden.
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Der_Alte am 25. März 2011, 10:53:26
Das kommt auf den Beschluss an, mit dem die Nachtragsverteilung angeordnet ist.
Wenn da explizit nur 2009 und 2010 steht, dürfte die Steuererstattung für 2011 Dir zustehen.
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Fallera am 25. März 2011, 10:56:09
@der alte!
sehe ich anders!

der insolvenzbeschlag der Einkommenssteuererstattung endet am 07.01.2011! also kann für den zeitraum danach auch keine nachtragsverteilung angeordnet worden sein!

Denn auch der BGH hat schon festgestellt, dass es sich bei der Erstattung nicht um Abtretungspflichtiges Einkommen handelt. Und in der WVP gilt nunmal nur das Abtretungspflichtige Einkommen.

Auch hat der BGH festgestellt, dass Erstattungen, deren Ursprung sich auf die Zeit VOR und WÄHREND des Verfahrens begründen zur Insolvenzmasse gehören! DANACH wieder beim Schuldner verbleiben weil eben KEIN abtretungspflichtiges Einkommen.