Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kater am 19. Januar 2012, 11:19:19

Titel: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Kater am 19. Januar 2012, 11:19:19
Hallo,
ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe letzten Jahres meine Einkommenssteuererklärung gemacht, wo ich 550@€ an das Finanzamt nachzahlen musste. Ich fragte nach, ob ich das in 10 Raten zahlen könnte, da ich schon eine Pfändung beim Arbeitgeber habe, ist es mir nicht möglich alles in einem Betrag zu zahlen. Die Antwort war, das dies bei einer Insolvenz nicht möglich ist. Dann müßten sie halt pfänden. Ich habe mir dann das Geld geliehen um unnötigen Ärge(Kontoschließung) aus dem Weg zu gehen. Nun meine Frage: Kann das Finanzamt pfänden, obwohl schon eine Pfändung läuft; Kontopfändung oder so? Was wollen die machen, wenn ich das Geld nicht habe?
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Maurice Garin am 19. Januar 2012, 12:48:44
Kann das Finanzamt pfänden, obwohl schon eine Pfändung läuft; Kontopfändung oder so?

Da es sich offensichtlich um Forderungen handelt, die nach der Insolvenz entstanden sind (Neuschulden), kann das FA wg. dieser Forderungen schon vollstrecken. Wenn z.B. das Konto aber schon von jemand anderes gepfändet war, dann muß sich das FA halt hintern anstellen. Wie üblich halt.


Zitat
Was wollen die machen, wenn ich das Geld nicht habe?

Nachdem Schuldturm, Streckbank, peinliche Befragung, etc. seit einiger Zeit nicht mehr zum Einsatz kommen, kann das FA außer erfolglosen Vollstreckungsversuchen gar nix machen. Wo nix ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren, wie es so schön  heißt.
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Insoman am 19. Januar 2012, 16:27:59
...Zahlen Sie doch einfach in Teilbeträgen!...
Das FA wird das Geld schon nicht zurückschicken (praktisch undenkbar); und schon haben Sie Ihre putative Ratenvereinbarung.. :wink:
Die Säumniszuschläge können sie zur Not verkraften.. bzw. bei abgezahlter Forderung einfach den Erlass derselben beantragen (aus Billigkeitsgründen).
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Kater am 04. Februar 2012, 22:31:21
Ich möchte nur nicht, das mein Konto auch noch gesperrt wird, wenn ich nicht zahle
Titel: Re: Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: benny0123 am 19. Februar 2012, 18:56:22
Hallo

hatte das selbe problem mußte 1800€ nachzahlen bin auch in wp habe ein stundungsantrag gestellt fertig zahle jeden monat ein betrag x wo sie mir vorgegeben haben das ist der nachteil an der stundung

grüßle