Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Besucher 123 am 17. Februar 2010, 12:16:17

Titel: Einkommenssteuerrückerstattung in der WVP
Beitrag von: Besucher 123 am 17. Februar 2010, 12:16:17
Viele Grüße in die Runde,


ich bin seit Dezember 2006 in der WVP und habe auf Anweisung vom FA meine Lohnsteuererklärung 2007 gemacht. Da ich beruflich viel unterwegs bin kam eine Steuerrückerstattung heraus.

Problem:
Dieses Guthaben will das FA mit einer Steuerschuld aus dem Jahr 2000 verrechnen – laut Post vom FA wird UMGEBUCHT und laut Aussage ist dies ein gängiges Verfahren.

Dazu muss man folgendes wissen: Im Jahr 200 habe ich mein Geschäft geschlossen. Es sind in dieser Zeit (Jahr 2000) Steuerschulden aus der Einkommenssteuer aufgelaufen die allerdings gemeldet wurden und somit in der ISO sind. Da ich erwerbstätig bin wird die ISO, nach Pfändungstabelle 2009/2010, monatlich mit ca. 200 € bedient.

Frage:
Kann das FA meine Einkommensteuerrückerstattung 2007 in der WVP mit Einkommenssteuerschulden aus der Zeit 2000 die dem Treuhänder gemeldet sind verrechnen?
Bekomme ich keinerlei Steuerrückerstattung bis ich in der Restschuldbefreiung bin?

Nach Aussage vom FA kann ich mir meine Freibeträge (Fahrtkosten) eintragen lassen und bekomme diese auch. Nur nicht wenn ich eine Steuererklärung abgebe (zu der mich das FA aufgefordert hat) dann habe ich kein Anspruch. Dann wird UMGEBUCHT.

Ist das so?


1000 Dank und viele Grüße
Besucher 123
Titel: Re: Einkommenssteuerrückerstattung in der WVP
Beitrag von: ThoFa am 17. Februar 2010, 14:12:41
Hallo,

ja das ist so und die Suche hätte gefühlte 1.000.000 Treffer ergeben.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Einkommenssteuerrückerstattung in der WVP
Beitrag von: bemeyno am 17. Februar 2010, 20:30:02
Aber Achtung: ein höheres Nettoeinkommen durch eingetragene Freibeträge kann auch zu einem höheren Pfändungsbetrag führen......

MfG

bemeyno
Titel: Re: Einkommenssteuerrückerstattung in der WVP
Beitrag von: rookie am 17. März 2010, 14:50:00
Der Zaster ist so oder so weg wenn Miese beim FA bestehen.

Ob Du nun die Freibeträge eintragen lässt oder nicht spielt keine Rolle. Das Mehr an Netto wird sowieso wieder gepfändet wie mein Vorredner schon zitierte..

Aber nur solange noch Schulden beim Finanzamt sind...wenn nicht ist es sinnvoll nichts eintragen zu lassen und sich jedes Jahr die Steuererstattung einzusacken.