Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Atze007 am 03. April 2012, 11:04:02
-
Hallo,
bin seit 2012 in der WVP, muß aber laut TH noch meine LSt-Erklärung für 2010 und 2011 machen. Evtl. Erstattungen gehen in die Masse.
Soweit kein Problem. Nun die Besonderheit: Meine Frau muß noch ESt für 2009 machen. In diesem Jahr haben wir auch geheiratet. Meine Frau hat die Steuerklasse von 1 auf 3 gewechselt. Ich dagegen habe 2009 Insolvenz angemeldet. Das FA hat (wie immer) utopische UST Schuld geschätzt.
Meine Frau hätte 2009 eine Erstattung zu erwarten (wegen Hochzeit und Steuerklassenwechsel)
Wie sollte man in diesem Fall vorgehen und was ist besonderes zu beachten? :gruebel:
Vielen Dank im Voraus.
-
Nachtragsverteilung für 2010, 2011 angeordnet?
Wenn Sie die Zusammenveranlagung wählen sollten, Aufteilung der Steuer beantragen.
-
Nachtragsverteilung wurde nicht angeordnet (müßte doch im Beschluss stehen,oder?).
Also Aufteilungsantrag nach § 273 AO stellen reicht?
-
Ja, die Nachtragsverteilung wird durch Beschluss angeordnet. Sie kann auch vorbehalten sein also müssten Sie die Gerichtskorrespondenz ggf. nochmal genau durchsehen. Ist oder wird keine Nachtragsverteilung angeordnet, gehört in der WVP die Steuererstattung Ihnen.
Antrag auf Aufteilung reicht.
In der WVP ist eine Aufrechnung zulässig. Da Sie offenbar Steuerschulden haben, werden Sie um eine Aufteilung auch zukünftig nicht herum kommen, wenn Ihre Frau ihre Erstattung bekommen will. Es ist letztlich auch ein Rechenspiel, was günstiger kommt.
-
Was bedeutet denn konkret "Aufteilung"?
Jeder bekommt seinen Teil (meine Frau würde aufgrund unserer Hochzeit die gesamt gezahlte Lohnsteuer wiederbekommen, ich gar nichts) oder die Gesamtsumme wird zu gleichen Teilen verteilt (halbe/halbe).
Ach und Danke schon mal für die Info!!! :thumbup:
-
Im Prinzip bekommt jeder seinen Teil.
Es wird eine fiktive getrennte Veranlagung durchgeführt und im Verhältnis der sich daraus ergebenden Beträge wird aufgeteilt, § 270 AO.